Bilanzierung Treuhänderkonto
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23.04.2012, 09:44
Beitrag: #11
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RE: Bilanzierung Treuhänderkonto
Huhu,
hat ein bisserl länger gedauert... aber danke nochmal.. ich habe eine weitere Anfügung: Das Konto ist ein Anderkonto, korrekt. Das Geld, dass auf diesem Konto liegt, ist aber nur in Teilen wirtschaftliches Eigentum der A-GmbH. Die Kunden haben hier höhere Beträge geparkt und bleiben hier auch wirtschaftlicher Eigentümer, bis die A-GmbH aufgrund eigener Eingangsrechnungen die Beträge abruft. Das Geld auf dem Anderkonto hat daher mehrere verschiedene wirtschaftliche Eigentümer. Also kann ichs definitiv nicht bei der A-GmbH bilanzieren. Ist der Begriff Fremdgeld hier inkorrekt? Das Konto umfasst doch genau den Punkt, dass ich wirtschaftlicher Eigentümer bin, aber es nicht im Machtbereich liegt. Viele Grüße !!! |
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23.04.2012, 09:52
Beitrag: #12
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RE: Bilanzierung Treuhänderkonto
Wie lautet denn die Treuhandauflage der Kunden???
Treuhänder, zahle bitte, wenn... oder gibt die GmbH die Weisung an den Treuhänder??? schönen Tag noch phönix |
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23.04.2012, 09:53
Beitrag: #13
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RE: Bilanzierung Treuhänderkonto
Und wem stehen denn die Zinserträge auf dem Konto wirtschaftlich zu?
schönen Tag noch phönix |
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23.04.2012, 15:41
Beitrag: #14
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RE: Bilanzierung Treuhänderkonto
Hallo,
und als weitere Frage: WER/welche GmbH verlangt von den Kunden die Vorauszahlungen und wer legt fest, wie hoch der Betrag ist? Gruss Uwe |
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25.05.2012, 00:43
Beitrag: #15
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RE: Bilanzierung Treuhänderkonto
Puuuhhh...
da habe ich lang nicht mehr reingesehen... leider irgendwie immer noch aktuell, denn den Fall schiebe ich vor mir her... Ich versuche das zu erründen... ich habe keine Ahnung wer Weisungen bezüglich der Auszahlungen gibt... ich weiss ebensowenig, wer die Zinserträge hat und ich weiss lediglich, dass die A-GmbH festlegt, wer wie viel zahlen soll... Was ich weiß ist, das die A-GmbH das Geld erst dann abruft, wenn Aufwendungen erstanden sind. Somit aus Sicht der A-GmbH erst Einkünfte entstehen, wenn Ausgaben vorhanden sind... mir ist das zu hoch... das habe ich einfach noch nicht gelernt Grüsse !!! |
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18.07.2012, 09:32
Beitrag: #16
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RE: Bilanzierung Treuhänderkonto
So ich habe mal wieder ein paar Infos.
Das auf das Treuhandkonto eingehende Geld bleibt wirtschaftliches Eigentum der Kunden, bis die A-GmbH das Geld abruft. Etwaige Zinseinkünfte würden ausschliesslich den Kunden zukommen. Ich habe dies nun folgendermassen gestaltet: Im Moment in dem die A-GmbH berechtigterweise Geld abrufen möchte entsteht eine Forderung gegenüber den Kunden. Wenn das Geld eingeht, erlischt diese Forderung. Das alles läuft halt über ein Anderkonto, kann man aber wie eine direkte Zahlung des Kunden auffassen oder? |
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18.07.2012, 09:49
Beitrag: #17
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RE: Bilanzierung Treuhänderkonto
Der einzige Ansatzpunkt, der noch zu prüfen wäre: Was heißt "abruft"? Weil ich Geld brauche oder weil gerade jetzt eine Forderung entstanden ist?
Entscheidend für den Leistenden ist nicht, ob er Geld "abrufen" kann (das kann alles Mögliche, selbst ein Darlehen sein), sondern wann er die Leistung erbracht und die Forderung entstanden ist. schönen Tag noch phönix |
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19.07.2012, 09:40
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.07.2012 09:40 von Oliver Thomas.)
Beitrag: #18
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RE: Bilanzierung Treuhänderkonto
In diesem Fall ist abrufen falsch gewählt
Die Gesellschaft erbringt Leistungen und stellt hierüber eine Rechnung aus. Diese wird dem Treuhänder vorgelegt und dieser veranlasst die Überweisung auf das GmbH Konto |
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