Reverse Charge Frankreich ja / nein?
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08.06.2011, 13:35
Beitrag: #1
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Reverse Charge Frankreich ja / nein?
Ein Kollege ich ich diskutieren gerade folgenden Fall:
Mandant des Kollegen (deutscher U) erbringt an einen deutschen Kunden (auch Unternehmer) in Frankreich eine Messeleistung. Ort der sonstigen Leistung ist in diesem Zusammenhang Frankreich, da Messeleistung = Grundstück. Muss der Mandant sich jetzt in Frankreich registrieren lassen? Ich behaupte, es gilt dennoch Reverse Charge, mein Kollege mein registrieren. 2 Weitere Kollegen haben das Problem noch überdacht: Aktueller Stand: Reverse Charge : Registrieren 2 : 2 Ad hoc, ad loc and quid pro quo! So little time, so much to know! |
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08.06.2011, 16:40
Beitrag: #2
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RE: Reverse Charge Frankreich ja / nein?
Habe soeben folgenden Link bekommen, der zum Thema sehr spannend ist.
http://www.kmlz.de/pdf/newsletter/umsatz...s_0611.pdf Ad hoc, ad loc and quid pro quo! So little time, so much to know! |
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08.06.2011, 21:45
Beitrag: #3
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RE: Reverse Charge Frankreich ja / nein?
Hallo,
genau auf den Sachpunkt wäre mein Hinweis jetzt auch erfolgt. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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14.06.2011, 12:18
Beitrag: #4
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RE: Reverse Charge Frankreich ja / nein?
höfner501 schrieb:Ein Kollege ich ich diskutieren gerade folgenden Fall: Es kommt auch noch auf das Jahr an, wenn 2011 würde ich dt. USt ausweisen. Wenn 2010, gibt es in Frankreich kein Reverse Charge. Der Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger setzt die umsatzsteuerrechtliche Registrierung des Leistungsempfängers in Frankreich voraus. Nicht erforderlich ist auch die Ansässigkeit des Leistungsempfängers in Frankreich. Somit bleibt der aus französischer Sicht im Ausland ansässige Leistungserbringer Steuerschuldner in Frankreich, wenn er seine in Frankreich steuerpflichtige Leistung an einen nichtsteuerpflichtigen, französischen Abnehmer ohne französische MwSt-Nr. oder an ein aus französischer Sicht im Ausland ansässiges Unternehmen erbringt, das nicht für Zwecke der Umsatzsteuer in Frankreich registriert ist. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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