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Reverse Charge Frankreich ja / nein? - Druckversion

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Reverse Charge Frankreich ja / nein? - höfner501 - 08.06.2011 13:35

Ein Kollege ich ich diskutieren gerade folgenden Fall:

Mandant des Kollegen (deutscher U) erbringt an einen deutschen Kunden (auch Unternehmer) in Frankreich eine Messeleistung.
Ort der sonstigen Leistung ist in diesem Zusammenhang Frankreich, da Messeleistung = Grundstück.

Muss der Mandant sich jetzt in Frankreich registrieren lassen?

Ich behaupte, es gilt dennoch Reverse Charge, mein Kollege mein registrieren. 2 Weitere Kollegen haben das Problem noch überdacht:
Aktueller Stand:
Reverse Charge : Registrieren
2 : 2


RE: Reverse Charge Frankreich ja / nein? - höfner501 - 08.06.2011 16:40

Habe soeben folgenden Link bekommen, der zum Thema sehr spannend ist.

http://www.kmlz.de/pdf/newsletter/umsatzsteuer-news_0611.pdf


RE: Reverse Charge Frankreich ja / nein? - zaunkönig - 08.06.2011 21:45

Hallo,

genau auf den Sachpunkt wäre mein Hinweis jetzt auch erfolgt.


RE: Reverse Charge Frankreich ja / nein? - tolledeu - 14.06.2011 12:18

höfner501 schrieb:Ein Kollege ich ich diskutieren gerade folgenden Fall:

Mandant des Kollegen (deutscher U) erbringt an einen deutschen Kunden (auch Unternehmer) in Frankreich eine Messeleistung.
Ort der sonstigen Leistung ist in diesem Zusammenhang Frankreich, da Messeleistung = Grundstück.

Muss der Mandant sich jetzt in Frankreich registrieren lassen?

Ich behaupte, es gilt dennoch Reverse Charge, mein Kollege mein registrieren. 2 Weitere Kollegen haben das Problem noch überdacht:
Aktueller Stand:
Reverse Charge : Registrieren
2 : 2

Es kommt auch noch auf das Jahr an, wenn 2011 würde ich dt. USt ausweisen. Wenn 2010, gibt es in Frankreich kein Reverse Charge.

Der Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger setzt die umsatzsteuerrechtliche Registrierung des Leistungsempfängers in Frankreich voraus. Nicht erforderlich ist auch die Ansässigkeit des Leistungsempfängers in Frankreich. Somit bleibt der aus französischer Sicht im Ausland ansässige Leistungserbringer Steuerschuldner in Frankreich, wenn er seine in Frankreich steuerpflichtige Leistung an einen nichtsteuerpflichtigen, französischen Abnehmer ohne französische MwSt-Nr. oder an ein aus französischer Sicht im Ausland ansässiges Unternehmen erbringt, das nicht für Zwecke der Umsatzsteuer in Frankreich registriert ist.