Spaltung �� 123 ff UmwG
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05.09.2007, 05:56
Beitrag: #11
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RE: Spaltung �� 123 ff UmwG
Ja aber ich muss doch das Stammkapital entsprechend des Spaltungsverh�ltnisses auf A und B aufteilen?
----------------- LG Clematis |
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06.09.2007, 22:27
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.09.2007 22:28 von Lemgun.)
Beitrag: #12
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RE: Spaltung �� 123 ff UmwG
Warum? Nach welcher Vorschrift? Kann im UmwG nichts entsprechendes entdecken, hatte aber auch nicht die Zeit, in Ruhe nachzuschaun, sorry.
Gruß Lemgun _______________________________________________________________________________ "Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken." [Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen] |
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07.09.2007, 05:30
Beitrag: #13
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RE: Spaltung �� 123 ff UmwG
Lemgun schrieb:Das Einlagekonto ist gem. � 29 Abs. 3 KStG nach dem Spaltungsverh�ltnis aufzuteilen und jeweils zuzuordnen. ----------------- LG Clematis |
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07.09.2007, 21:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.09.2007 21:39 von Lemgun.)
Beitrag: #14
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RE: Spaltung �� 123 ff UmwG
Zitat:(3) 1Geht Verm�gen einer Kapitalgesellschaft durch Aufspaltung oder Abspaltung im Sinne des � 123 Abs. 1 und 2 des Umwandlungsgesetzes auf eine unbeschr�nkt steuerpflichtige K�rperschaft �ber, so ist der Bestand des steuerlichen Einlagekontos der �bertragenden Kapitalgesellschaft einer �bernehmenden K�rperschaft im Verh�ltnis der �bergehenden Verm�gensteile zu dem bei der �bertragenden Kapitalgesellschaft vor dem �bergang bestehenden Verm�gen zuzuordnen, wie es in der Regel in den Angaben zum Umtauschverh�ltnis der Anteile im Spaltungs- und �bernahmevertrag oder im Spaltungsplan (� 126 Abs. 1 Nr. 3, � 136 des Umwandlungsgesetzes) zum Ausdruck kommt.2Entspricht das Umtauschverh�ltnis der Anteile nicht dem Verh�ltnis der �bergehenden Verm�gensteile zu dem bei der �bertragenden Kapitalgesellschaft vor der Spaltung bestehenden Verm�gen, ist das Verh�ltnis der gemeinen Werte der �bergehenden Verm�gensteile zu dem vor der Spaltung vorhandenen Verm�gen ma�gebend.3F�r die Entwicklung des steuerlichen Einlagekontos des �bernehmers gilt Absatz 2 Satz 2 und 3 entsprechend. Soweit das Verm�gen durch Abspaltung auf eine Personengesellschaft �bergeht, mindert sich das steuerliche Einlagekonto der �bertragenden Kapitalgesellschaft in dem Verh�ltnis der �bergehenden Verm�gensteile zu dem vor der Spaltung bestehenden Verm�gen. Hm, ist was dran... Also: 180 gehen bei A ins Einlagekonto, dann wird aufgeteilt, Verh. ist 1:3, dann muss die Aufteilung zwangsl�ufig 45:135 beim Stammkapital werden, oder? Tut mir leid, ich kenne das nur als Theorie aus Klausuren bisher, da isses immer so... Gruß Lemgun _______________________________________________________________________________ "Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken." [Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen] |
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10.09.2007, 04:30
Beitrag: #15
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RE: Spaltung �� 123 ff UmwG
Geht mir auch so, hab das bisher auch nur theoretisch gemacht, und das ist schon ne Weile her.....
----------------- LG Clematis |
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