Steuerliche Rückwirkung ja oder nein ?
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10.11.2010, 13:26
Beitrag: #11
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RE: Steuerliche Rückwirkung ja oder nein ?
Danke für die rege Anteilnahme.
Ich muss selbst erstmal noch ein paar Informationen sammeln und außerdem in die Kommentierung zu § 41 AO etwas einsteigen (bin wie gesagt, nur am Rande mit dem Fall befasst, ist eigentlich nicht direkt meiner). Anderweitige Gestaltungen neben Vertragsrückabwicklung scheiden wohl aus. Den Vertrag selbst kenne ich bisher aber nur vom Hörensagen. Die Problematik Rückabwicklung Kaufvertrag für eine Immobilie, die Kiharu anführte, war mir auch schon untergekommen, ich bin aber noch nicht zu 100% sicher, dass das dort Beschriebene auch im vorliegenden Fall zwingende Folge ist, da im § 41 AO davon die Rede ist, dass der nur greift, "soweit und solange die Beteiligten das wirtschaftliche Ergebnis dieses Rechtsgeschäfts gleichwohl eintreten und bestehen lassen. Dies gilt nicht, soweit sich aus den Steuergesetzen etwas anderes ergibt." Auf Anhieb habe ich jedenfalls war jede Menge allgemeine Aussagen bei der Recherche gefunden, aber noch nicht auf die eindeutige Fundstelle. Meist geht es auch um die Auswirkung auf punktuelle Ereignisse wie Veräußerungsvorgänge (§§ 16, 17 EStG), wo eine Rückwirkung in der Regel gegeben ist. |
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10.11.2010, 14:09
Beitrag: #12
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RE: Steuerliche Rückwirkung ja oder nein ?
Zivilrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten für die Vergangenheit haben keine steuerliche Wirkung.
Das ist jedenfalls der Grundsatz, bisher ist mir jedenfalls auch keine andere Maßnahme in der Praxis begegnet. |
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10.11.2010, 14:24
Beitrag: #13
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RE: Steuerliche Rückwirkung ja oder nein ?
Petz schrieb:Zivilrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten für die Vergangenheit haben keine steuerliche Wirkung.Das ist klar, es handelt sich hier aber nicht um eine rückwirkende Vereinbarung, sondern um eine vertraglich von Vornherein vorgesehene auflösende Bedingung, die zur Rückabwicklung führt. Wie gesagt, muss ich mir aber erst genauere Informationen dazu beschaffen. |
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