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Gewerbesteuer Zerlegung
08.11.2010, 19:30
Beitrag: #11
RE: Gewerbesteuer Zerlegung
Kiharu schrieb:Ich denke, damit kann ich leben.
H�rt sich (auch das Weitere) doch ganz gut an.
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09.11.2010, 14:24
Beitrag: #12
RE: Gewerbesteuer Zerlegung
Hallo,

Der Verfahrensweise mit dem MB w�rde ich auch zustimmen. Zwar von einer unzust�ndigen Beh�rde erlassen, jedoch �ndert sich nichts an den Basisdaten, f�hrt also auch bei Eurem Amt zum gleichen Ergebnis.

Verfahrensrechtlich ist der Einspruch gegen den Gewerbesteuerbescheid zur�ckzugeben. Die erlassende Gemeinde hat ihn aufzuheben.

Andererseits m�sste allerdings von den zust�ndigen Gemeinden in Deinem Veranlagungsbereich ein neuer Gewerbesteuerbescheid ergehen. Nur veranlassen w�rde ich zun�chst einmal auch nichts, da ja der erlassende Stadtstaat sich f�r zust�ndig erkl�rt hat. Sollen die doch erst mal machen.


Vielleicht tut der Berater (der Steuerpflichtige) gut daran den Steuerbescheid des Stadtstaates einfach anzuerkennen. Denn wenn ich es richtig in Erinnerung habe, steht er sich steuerlich damit ohnehin besser (wg. differierender Hebes�tze).

Insoweit w�rde ich es ebenso handhaben wie Du.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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09.11.2010, 15:08
Beitrag: #13
RE: Gewerbesteuer Zerlegung
Zitat:Andererseits m�sste allerdings von den zust�ndigen Gemeinden in Deinem Veranlagungsbereich ein neuer Gewerbesteuerbescheid ergehen. Nur veranlassen w�rde ich zun�chst einmal auch nichts, da ja der erlassende Stadtstaat sich f�r zust�ndig erkl�rt hat. Sollen die doch erst mal machen.

Die Gemeinden von mir, k�nnen die Gewerbesteuer ja erst festsetzen, wenn sie von mir die Mitteilungen �ber die H�he des MB bekommen. Die bekommen sie aber erst, wenn sich der Stadtstaat mal gem��igt sieht, seine Gewerbesteuer aufzuheben.

Zitat:Vielleicht tut der Berater (der Steuerpflichtige) gut daran den Steuerbescheid des Stadtstaates einfach anzuerkennen. Denn wenn ich es richtig in Erinnerung habe, steht er sich steuerlich damit ohnehin besser (wg. differierender Hebes�tze).

Ne, Hebesatz Stadtstaat 470%, Hebesatz der Gemeinde K 310%.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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