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Dienstreise od. Fahrt Whg/Arbeitsstätte
07.08.2007, 14:58
Beitrag: #21
RE: Dienstreise od. Fahrt Whg/Arbeitsstätte
Vorwitzig schrieb:Wäre eine Einsatzwechseltätigkeit auch dann noch anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige über 8 Jahre in verschiedenen Projekten bei ein und demselben Auftraggeber des Arbeitgebers eingesetzt wäre und keinen festen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber hätte, sondern nur den Arbeitsplatz beim Auftraggeber des Arbeitgebers?

Dagegen könnte doch nur ein Gesetz, eine Richtlinie oder ein BFH-Urteil sprechen.

Solange dies aber nicht vorliegt, kennst du meinen Standpunkt ja.

Ich kenne zur Zeit nur ein FG-Urteil, das die DHHF bei einem Ledigen nach vielen Jahren nicht mehr anerkennt, da zu vermuten ist, das sich sein Lebensmittelpunkt am Zweitwohnsitz befindet und die weitere Wohnung lediglich für Besuchs- und Ferienzwecke vorgehalten wird.

Nieders. FG 24.10.2005 3 K 1/04

Dies kann man aber nicht vergleichen.

Das Arbeitsrechtsverhältnis ist hier ausschlaggebend.

Also keine Bauchschmerzen und Bedenken haben und beantragen.

Informiere uns bitte.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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07.08.2007, 23:05
Beitrag: #22
RE: Dienstreise od. Fahrt Whg/Arbeitsstätte
Hallo,

nach meinem Kenntnisstand liegt eine Einsatzwechseltätigkeit doch immer dann vor, wenn der AN weniger als 1 Tag/Woche bzw. weniger als 20 Prozent seiner Arbeitszeit an einer festen Arbeitsstelle verbringt.

Feste Arbeitsstelle ist dabei normalerweise der Arbeitsplatz, den der Arbeitgeber zur Verfügung stellt, also im eigenen Unternehmen.
Allerdings kann ein auswärtiger Arbeitsplatz zum eigenen Arbeitsplatz werden, wenn er auf Dauer angelegt ist und in Art und Weise sowie Funktion dem Arbeitsplatz entspricht, den der AG zur Verfügung stellen würde.

Das ist doch genau das Problem, das Außendienstmitarbeiter haben, die über Wochen und Monate beim Kunden mit Auftragsarbeiten verbringen müssten.

Und für den Fall hier müsste dieser Punkt überprüft werden. Ergibt sich dann aufgrund des Arbeitseinsatzes immer noch die Voraussetzung der Einsatzwechseltätigkeit (1Tag/Woche; <20%), dann sehe ich kein Problem für eine steuerliche Anerkennung.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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07.08.2007, 23:19
Beitrag: #23
RE: Dienstreise od. Fahrt Whg/Arbeitsstätte
dann würde ja die Regelung mit den Reisekosten obsolet werden, wenn die Einsatzwechseltätigkeit mehr als drei Monate dauert.

Aber es stimmt schon: Vom Sprachgefühl hab ich ein ganz gehöriges Problem, hier Einsatzwechseltätigkeit anzunehmen.

Andererseits: der Arbeitnehmer hat zahlreiche, verschiedene Projekte für seinen Arbeitgeber bei einem einzigen Auftraggeber durchgeführt. Es stand nie von vornherein fest, dass der "Aufenthalt" bei dem Auftraggeber 8 Jahre dauern würde. Es hätte auch sein können, dass er bei anderen Auftraggebern für andere Projekte eingesetzt wird. Der Arbeitnehmer hat zeitweise (zu Hause) für seinen Arbeitgeber auch andere Projekte bearbeitet.

Ich habe folgendes gelesen:

Entscheidend sind nicht die abstrakten Merkmale eines bestimmten Berufsbildes. Maßgebens ist vielmehr, ob der AN des konkret zu beurteilenden Dienstverhältnisses nach dem Direktionsrecht des AG aller Voraussicht nach damit rechnen muss, dass er seine Arbeitsleistung immer wieder an anderen Arbeitsstellen erbringen muss (BFH 20.11.1987). Dann kommt es nicht auf die Zahl der Einsatzstellen im KJ an, d.h. auch der Einsatz auf nur einer Tätigketisstelle ist dann Einsatzwechseltätigkeit.

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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08.08.2007, 07:23
Beitrag: #24
RE: Dienstreise od. Fahrt Whg/Arbeitsstätte
Hallo,

hier ist noch einmal das von Hans-Christian erwähnte BMF-Schreiben (falls nicht schon bekannt - es ist halt nicht verlinkt).

BMF 26.10.2005

Hans-Christian hat ja schon richtig darauf hingewiesen, und Deine letzte Ausführung trifft dies ja auch, dass hier keine Dienstreisen vorliegen, sondern eine dauerhafte Einsatzwechseltätigkeit vorliegen kann. Folge wäre der uneingeschränkte und dauerhafte Werbungskostenabzug.

Es bleibt jetzt lediglich zu prüfen, ob der Arbeitsplatz beim Auftraggeber geeignet ist als dauerhafte Einrichtung eines Arbeitsplatzes im Sinne des Arbeitgebers anzusehen. Und dies ist der einzige Angriffspunkt, den die Finanzverwaltung im Zweifel hat, um die EWT zu zerstören.

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08.08.2007, 08:04
Beitrag: #25
RE: Dienstreise od. Fahrt Whg/Arbeitsstätte
zaunkönig schrieb:...
nach meinem Kenntnisstand liegt eine Einsatzwechseltätigkeit doch immer dann vor, wenn der AN weniger als 1 Tag/Woche bzw. weniger als 20 Prozent seiner Arbeitszeit an einer festen Arbeitsstelle verbringt.
...

Hallo zaunkönig,
das war nicht die Def. der EWT, sondern der regelmäßigen Arbeitsstätte.

im BMF-Sr. vom 26.10.2005 steht u.a. auch

"... R 37 Abs. 2 Sätze 1 und 3 LStR werden davon nicht berührt; Satz 2 ist überholt."

LStR Abs. 2 Satz 2 lautet.

"Regelmäßige Arbeitsstätte
...
Der Arbeitnehmer muß an diesem Mittelpunkt wenigstens einen Teil der ihm insgesamt übertragenen Arbeiten verrichten...."

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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08.08.2007, 08:12
Beitrag: #26
RE: Dienstreise od. Fahrt Whg/Arbeitsstätte
zaunkönig schrieb:...
Es bleibt jetzt lediglich zu prüfen, ob der Arbeitsplatz beim Auftraggeber geeignet ist als dauerhafte Einrichtung eines Arbeitsplatzes im Sinne des Arbeitgebers anzusehen. ....

Dafür gibt es aber, mindestens mir nicht bekannt, keine rechtliche Regelung. Und diese müßte ja nun mal das FA erst vorlegen.

Bleibt also spannend.

Warum habe ich nicht so ein Fall? Wink

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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