Nachweis bei umfangreichen Fahrten zwischen Whg und Arbeit
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27.07.2010, 21:59
Beitrag: #11
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RE: Nachweis bei umfangreichen Fahrten zwischen Whg und Arbeit
Eisvogel schrieb:@toschDanke, angekommen. Jetzt kann ich wenigstens einigerma�en nachvollziehen, warum das kein VA sein soll. Die Begr�ndung finde ich aber furchtbar. Da wird rumgeeiert bis zum Gehtnichtmehr. Und warum die Bitte im Einkommensteuerbescheid, f�r die Zukunft ein Fahrtenbuch zu f�hren, keine Regelung eines Einzelfalles sein soll, will sich mir auch nicht so recht erschlie�en. Was, wenn nicht ein Einzelfall, wird dann darin geregelt? ![]() |
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28.07.2010, 08:56
Beitrag: #12
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RE: Nachweis bei umfangreichen Fahrten zwischen Whg und Arbeit
Hallo,
@Eisvogel nun Gut, Kl�rung von (steuer-)rechtlichen Definitionen. Wir wissen nun, dass die Erl�uterungen kein Verwaltungsakt sind sondern lediglich Bestandteil des Verwaltungsaktes, gegebenenfalls notwendiger Bestandteil (z.B. Erl�uterung Abweichung Veranlagung zu Erkl�rung). Gegen einen Verwaltungsakt h�tten wir die M�glichkeit des Einspruchs (Steuerrecht) bzw. des Widerspruchs (Verwaltungsrecht). Das geht hier nicht. Die Beschwerde ist steuerrechtlich gesehen das zul�ssige Rechtsmittel im finanzgerichtlichen Verfahren. Sie ist nur dann gegeben, wenn eine Rechtsverletzung vorliegt. Aufforderungen und Auflagen in einer Erl�uterung lediglich als Bitte abzutun kann jedoch fatale Folgen haben. Vor allem dann, wenn in diesem Zusammenhang das kleine W�rtchen "ist" aufgef�hrt ist. Dann bin ich, zur Vermeidung bestimmter rechtlicher Wirkungen, daran gebunden. Mich hier alleine darauf zu berufen, dass nach � 118 Satz 1 AO, keine Einzelfallregelung vorliegt, ist mir zu schwammig. Zudem kann die hier getroffene Aufforderung mich ja durchaus schon heute und jetzt in einem Ma�e "beschweren" oder mich zu einer rechtsverletzenden T�tigkeit verpflichten, die ich nicht hinnehmen m�chte und will. Wie auch immer. Ich habe eine Aufforderung, rechtlich zwiesp�ltig, und will mich dagegen wehren. Nur womit? ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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28.07.2010, 09:09
Beitrag: #13
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RE: Nachweis bei umfangreichen Fahrten zwischen Whg und Arbeit
zaunk�nig schrieb:Ich habe eine Aufforderung, rechtlich zwiesp�ltig, und will mich dagegen wehren. Nur womit?in diesem Fall ist es ja durch das Telefonat erledigt. M.E. kann man in anderen F�llen wirklich nur gegen den Bescheid des Folgejahres vorgehen. Evtl. verbindliche Auskunft beantragen wenn man schon heute streiten will??? Gru� Eisvogel |
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28.07.2010, 09:38
Beitrag: #14
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RE: Nachweis bei umfangreichen Fahrten zwischen Whg und Arbeit
Hi.
die Aufforderung ist kein VA. Dies stellt nur eine vorbereitende Ma�nahme dar und kann nicht isoliert angefochten werden. Allgemeiner bekannt sein d�rften die F�lle, in denen die Fahrerlaubnisbeh�rde "auffordert" zur MPU (Idiotentest) zu gehen, ansonsten der Regelentzug der Fahrerlaubnis droht. Hier ist auch die "Anordnung" zur MPU kein VA und nicht isoliert anfechtbar. Ob die Aufforderung rechtm��ig ist, ist erst im Regelverfahren zu pr�fen; also hier, wenn das FA mangels vorgelegtem Fahrtenbuch Abz�ge streicht/nicht anerkennt. Mfg showbee |
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28.07.2010, 12:58
Beitrag: #15
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RE: Nachweis bei umfangreichen Fahrten zwischen Whg und Arbeit
Hallo,
sprich: ich warte also regelm��ig auf die Androhung von Zwangsmitteln bzw. setze mich im Zweifel mit einem zuk�nftigen Bescheid auseinander. M�sste also hier in dem diskutierten Beispiel gegen den ESt-Bescheid des Folgejahres vorgehen, wenn mir das FA unter Berufung auf den letzten Veranlagungsbescheid meine WK nicht anerkennt. Wie gesagt, ich wei� ich habe in der Erl�uterung keinen VA, aber muss man den Beteiligten das Leben schwer machen - vor allem als Berater. Denn wenn es schief geht, dann habe ich mich in eine Haftungsfalle man�vriert. Und alles was ich h�tte erreichen wollen, w�re ein rechtsbehelfsf�higer Bescheid (in Bezug auf die Auflage "Fahrtenbuch"). Denn die Finanzverwaltung w�rde mit � 118 AO argumentieren. Und die Eierei in der Urteilsbegr�ndung macht mich pers�nlich nicht froh, weil es eine unsichere Position ist. Ist aber mein Standpunkt und mangels praktischer Berufsaus�bung auch nicht relevant. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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28.07.2010, 13:45
Beitrag: #16
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RE: Nachweis bei umfangreichen Fahrten zwischen Whg und Arbeit
Nein, Zwangsmittel etc. k�nnen nicht angeordnet werden. Die F�hrung des FB ist ja nicht gesetzliche Pflicht. Hier geht es ja um Glaubhaftmachung von Betriebsausgaben/WK. Das Gesetz geht nirgendwo davon aus, dass man verpflichtet ist seine BA/WK anzusetzen, vielmehr liegt die Pflicht beim Steuerpflichtigen, weil er den Abzug begehrt und somit "am Zuge ist". Der Stpfl will etwas, n�mlich den Abzug von der Bemessungsgrundlage. Wenn der Stpfl die Anforderungen der Glaubhaftmachung nicht erreicht, bleibt er eben mit "seinem Wunsch" au�en vor. Deshalb ist die Konkretisierung, was das FA zur Glaubhaftmachung als notwendig erachtet, nur in Zusammenhang mit der m�glichen Ablehnung des WK/BA Abzugs zu pr�fen, weil ja noch nicht feststeht, dass das FA bei Nichtvorlage des FB im Folgejahr tats�chlich den Abzug versagt.
Tip am Rande: wenn man dann tats�chlich kein FB gef�hrt hat und das FA sich weigert, sollte man Glaubhaftmachung auch anderweitig versuchen. Hier bietet sich immer die strafbewehrte (� 156 StGB) Versicherung an Eides statt an. |
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28.07.2010, 17:47
Beitrag: #17
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RE: Nachweis bei umfangreichen Fahrten zwischen Whg und Arbeit
Hallo,
naja, mit 156 AO mache ich mir dann endg�ltig Freunde. Danke f�r den Gedankenaustausch. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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