getr. Veranlagung nach Einspruch
|
13.04.2010, 18:34
Beitrag: #11
|
|||
|
|||
RE: getr. Veranlagung nach Einspruch
Auch hier eine Sachstandsmeldung:
Wir haben uns für den Stpfl. entschieden, er bekommt seine getrennte Veranlagung. Zum einen ist die Rechtslage ja so eindeutig nicht, zum anderen geht's nur um 600 ¤ mehr Verlustvortrag. Da lohnt der Aufwand eines Rb-Verfahrens nicht. |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste