Urteil zu Verzögerungsgeld
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03.05.2010, 12:21
Beitrag: #1
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Urteil zu Verzögerungsgeld
Hallo,
das FG Schleswig-Holstein hat das Verzögerungsgeld rechtlich anerkannt (FG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 03.02.2010, 3 V 243/09). Zitat:Vom Druckmittel des Verzögerungsgeldes machten die Prüfer des Finanzamts bisher nur selten Gebrauch. Denn die Festsetzung des Verzögerungsgeldes nach § 146 Abs. 2b AO galt in der Praxis als umstritten. Im Gegensatz zum Zwangsgeld wird an dem einmal festgesetzten Verzögerungsgeld nicht mehr gerüttelt, selbst wenn der Unternehmer die geforderten Unterlagen verspätet vorlegt. Das Finanzamt kann je nach Ermessen zwischen 2.500 Euro und 250.000 Euro festsetzen. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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