ab wann DHF
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28.11.2009, 16:05
Beitrag: #1
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ab wann DHF
Falls einer Lust hat zum WE mal nachzudenken.
Mann AN wohnt in A Frau Hartz 4 wohnt in B (A-B ca. 80 km) 1. Kind geb. 2004 2. Kind geb. 2006 (Kinder leben bei Frau) Heirat Aug. 2009 Das erste Kind war eher ein Glückstreffer bzw. Verkehrsunfall, aber dadurch sahen sie sich öfter und es kam später das zweite Kind. Im H 9.11 wird ja bei Kind zur DHF von vorher beiden berufstätigen Eltern gesprochen, was hier nicht der Fall ist, da die Frau die ganze Zeit nur Hartz 4 bzw. Elterngeld hatte. Unterhalt bedütftige Person konnte also auch nicht geltend gemacht werden. Ab Heirat sehe ich kein Hindernis für die DHF, da als Familienwg. die Wg. der Frau gilt wo auch die Kinder leben. Hab jetzt aber auch schon für 08 die DHF beantragt (Mann fuhr auch jedes WE), was erstmal abgeleht wurde. Habt ihr ein paar gute Argumente für den Einspruch? |
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28.11.2009, 20:53
Beitrag: #2
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RE: ab wann DHF
Mit welcher Begründung wurde denn abgelehnt?
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30.11.2009, 10:24
Beitrag: #3
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RE: ab wann DHF
"...da kein ausreichender Nachweis darüber erbracht wurde, das bei eheähnlichen LG eine gemeinsame Haushaltsführung besteht (Beteiligung an den Kosten der Wg. u. entspr. Ausgaben der gemeinsamen Lebensführung mit trägt)."
An den Kosten der Wg. braucht er sich nicht zu beteiligen, da diese ja die Arge trägt. Und gemeinsame Einkäufe usw. Wie soll man das nachweisen? |
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30.11.2009, 11:31
Beitrag: #4
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RE: ab wann DHF
Au Mann, jetzt habe ich hier einen ganzen Roman geschrieben und dann vorm Wegsenden aufs x gedrückt, um diese Urteile zu suchen (Wegzugsfall zur DHHF vom 5. März 2009):
http://bit.ly/6GMQMF http://bit.ly/59XdQF Ist euch das auch schon mal so gegangen? Also noch mal in Kürze: Das FA hat die Abweichung von der Steuererklärung nicht begründet. Diese Begründung nach § 122 (1) AO würde ich mir nachfordern. Einen Ausschlussgrund nach § 122 (2) AO kann ich nicht erkennen und hat das FA offenbar auch nicht vorgetragen. Ebensowenig ist der Betroffene angehört worden. Es ist nicht klar, welche Nachweise DIESER SACHBEARBEITER erwartet. Klar hingegen ist, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Mannes in B liegt, wo seine Kinder und seine Verlobte (!) leben. Wer was wann wo bezahlt, dürfte da wohl wurscht sein. Man muss sowieso aufpassen, damit die ARGE nicht eine Bedarfsgemeinschaft hinzaubert, wenn noch gar keine da war. Jedenfalls kann es wohl kaum Merkmal der Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für DHHF sein, wenn der Mann seinen Kindern ein Eis kauft oder mit der Frau in B ins Kino geht. ® |
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30.11.2009, 11:59
Beitrag: #5
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RE: ab wann DHF
Zitat:Ist euch das auch schon mal so gegangen?Leider ja. Mir waren zwar die Urteile bekannt, aber jetzt hab ich sie mir zum ersten Mal auch richtig durchgelesen. Ist ja genau mein Fall. Super Danke. Manchmal fehlt der gewisse Schlag auf den Hinterkopf. |
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