Qualifikationskonflikt??!!
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03.02.2010, 10:13
Beitrag: #1
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Qualifikationskonflikt??!!
Es kann ja sein, dass ich nur zu vernagelt bin um auf die Lösung zu kommen, ich finde sie aber nicht!
A erzielt grundsätzlich positive Einkünfte aus V+V in Spanien. Besteuerungrecht in ES, in DE Anrechnungsverfahren. Auf Grund der BFH-Rechtssprechung handelt es sich bei diesen EInkünften in DE jedoch um Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, Besteuerungsrecht DE! Grundsätzlich würde also ein Qualifikationskonflikt vorliegen. Es kann aber doch nicht sein, dass auf Grund geringer steuerlicher Auswirkung bereits ein Verständigungsverfahren eingeleitet wird! Oder würde in diesem Fall die ES-Steuer trotzdem angerechnet? Wenn ja, auf grund welcher Rechtsvorschrift? taxpert Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!! "Yeah, I'm the taxman And you're working for no one but me" (The Beatles, Taxman, Revolver) |
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03.02.2010, 15:33
Beitrag: #2
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RE: Qualifikationskonflikt??!!
my 2cents:
hmmm auch für 34c kommt es doch nur auf die deutsche Qualifikation an und ob Ausl. Einkünfte nach 34d vorliegen, oder? 34c sagt ja nicht, dass die Steuer auf ausländisch/bilateral entsprechend der inländischen Systematik qualifizierte Einkünfte entfallen muss. Es soll ja auch Steuerregime geben, in denen national gar kein Unterschied besteht. In deinem Fall muss mE nur geprüft werden, ob auch (nach EStG dann 19er) nach 34d vorliegen. |
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04.02.2010, 19:28
Beitrag: #3
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RE: Qualifikationskonflikt??!!
Danke showbee, das hat meine Gedankengänge in die richtige Bahn gelenkt!
Jetzt hab ich halt nur das Problem mit 34d! Bevor ich aber jammere, mach ich mir erst mal selbst Gedanken und melde mich, wenn ich nicht weiter komme! taxpert Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!! "Yeah, I'm the taxman And you're working for no one but me" (The Beatles, Taxman, Revolver) |
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