03.02.2010, 10:13
Es kann ja sein, dass ich nur zu vernagelt bin um auf die Lösung zu kommen, ich finde sie aber nicht!
A erzielt grundsätzlich positive Einkünfte aus V+V in Spanien. Besteuerungrecht in ES, in DE Anrechnungsverfahren.
Auf Grund der BFH-Rechtssprechung handelt es sich bei diesen EInkünften in DE jedoch um Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, Besteuerungsrecht DE!
Grundsätzlich würde also ein Qualifikationskonflikt vorliegen. Es kann aber doch nicht sein, dass auf Grund geringer steuerlicher Auswirkung bereits ein Verständigungsverfahren eingeleitet wird!
Oder würde in diesem Fall die ES-Steuer trotzdem angerechnet? Wenn ja, auf grund welcher Rechtsvorschrift?
taxpert
A erzielt grundsätzlich positive Einkünfte aus V+V in Spanien. Besteuerungrecht in ES, in DE Anrechnungsverfahren.
Auf Grund der BFH-Rechtssprechung handelt es sich bei diesen EInkünften in DE jedoch um Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, Besteuerungsrecht DE!
Grundsätzlich würde also ein Qualifikationskonflikt vorliegen. Es kann aber doch nicht sein, dass auf Grund geringer steuerlicher Auswirkung bereits ein Verständigungsverfahren eingeleitet wird!
Oder würde in diesem Fall die ES-Steuer trotzdem angerechnet? Wenn ja, auf grund welcher Rechtsvorschrift?
taxpert