Freibetrag LSt-Karte
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10.11.2008, 18:04
Beitrag: #1
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Freibetrag LSt-Karte
Mann u. Frau (nicht verheiratet, beide AN) kaufen vermietetes Haus --> voraussichtl. dauerhaft Verlust (durch Afa, Schuldzinsen usw.) die ersten Jahre.
Dieser Verlust ergibt sich ja nun aus der Grundstücksgemeinschaft (Beteiligung). Wenn ich den § 39a EStG richtig lese, können sie diesen Verlust sich nicht auf der LSt-Karte als FB eintragen lassen, weil es eben kein Verlust aus VuV, sondern aus einer Beteiligung ist. Ist das richtig? |
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10.11.2008, 18:51
Beitrag: #2
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RE: Freibetrag LSt-Karte
Woraus aus § 39a EStG entnimmst du das? Hier ist mE § 39a Abs. 1 Nr. 5b EStG einschlägig. Auch Beteiligungseinkünfte die aus GuE "stammen" sind "normale Einkünfte".
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10.11.2008, 19:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.11.2008 19:40 von Opa.)
Beitrag: #3
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RE: Freibetrag LSt-Karte
Sorry, aber irgendwie hat ich einen Knoten im Hirn.
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