10.11.2008, 18:04
Mann u. Frau (nicht verheiratet, beide AN) kaufen vermietetes Haus --> voraussichtl. dauerhaft Verlust (durch Afa, Schuldzinsen usw.) die ersten Jahre.
Dieser Verlust ergibt sich ja nun aus der Grundstücksgemeinschaft (Beteiligung). Wenn ich den § 39a EStG richtig lese, können sie diesen Verlust sich nicht auf der LSt-Karte als FB eintragen lassen, weil es eben kein Verlust aus VuV, sondern aus einer Beteiligung ist. Ist das richtig?
Dieser Verlust ergibt sich ja nun aus der Grundstücksgemeinschaft (Beteiligung). Wenn ich den § 39a EStG richtig lese, können sie diesen Verlust sich nicht auf der LSt-Karte als FB eintragen lassen, weil es eben kein Verlust aus VuV, sondern aus einer Beteiligung ist. Ist das richtig?