Steuerberater

Normale Version: Freibetrag LSt-Karte
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Mann u. Frau (nicht verheiratet, beide AN) kaufen vermietetes Haus --> voraussichtl. dauerhaft Verlust (durch Afa, Schuldzinsen usw.) die ersten Jahre.

Dieser Verlust ergibt sich ja nun aus der Grundstücksgemeinschaft (Beteiligung). Wenn ich den § 39a EStG richtig lese, können sie diesen Verlust sich nicht auf der LSt-Karte als FB eintragen lassen, weil es eben kein Verlust aus VuV, sondern aus einer Beteiligung ist. Ist das richtig?
Woraus aus § 39a EStG entnimmst du das? Hier ist mE § 39a Abs. 1 Nr. 5b EStG einschlägig. Auch Beteiligungseinkünfte die aus GuE "stammen" sind "normale Einkünfte".
Sorry, aber irgendwie hat ich einen Knoten im Hirn.
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