� 10d �nderungsm�glichkeit Verlustr�cktragsjahr
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30.04.2008, 21:05
Beitrag: #1
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� 10d �nderungsm�glichkeit Verlustr�cktragsjahr
Bitte nehmt mir mein Brett vom Kopf bevor ich mich in etwas verrenne:
Sachverhalt: 2003 wurden Verluste erzielt. Davon wurden 50.000 nach 2002 zur�ckgetragen und 10.000 auf den 31.12.2003 als vortragsf�hig festgestellt. Der Verlustfeststellungsbescheid 31.12.2003 ist angefochtenen. Bei der Bearbeitung fiel auf, dass insgesamt 25.000 zuviel Verluste ber�cksichtigt worden sind. Problem: Der Verlustfeststellungsbescheid auf den 31.12.2003 wurde verb�sernd auf 0,00 � runtergeschraubt. Gleichzeitig wurde der Einkommensteuerbescheid 2002 (Verlustr�cktragsjahr) ge�ndert und nun dort auch 15.000 � weniger Verlust ber�cksichtigt. Ich bin der Meinung, der Einkommensteuerbescheid 2002 h�tte nicht mehr ge�ndert werden d�rfen (Pech f�rs FA). Es gibt m.E. keine Korrekturvorschrift. Sowohl ESt-Bescheid 2002 als auch ESt-Bescheid 2003 waren bestandskr�ftig. � 10d Abs. 1 EStG greift m.E. nicht, da der ESt-Bescheid 2002 dem Grund nach nicht mehr �nderbar war. Bin ich jetzt v�llig auf dem Holzweg? Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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30.04.2008, 21:42
Beitrag: #2
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RE: � 10d �nderungsm�glichkeit Verlustr�cktragsjahr
Der EStB 2003 lautet ja �ber 0 � und wird und wurde ja auch nie ge�ndert.
Daher ist die Bestandskraft unerheblich. Meiner Meinung konnte der EStB 2002 noch ge�ndert werden, guck mal in R 10d Abs. 6 Satz 1 EStR 2007 |
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01.05.2008, 08:32
Beitrag: #3
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RE: � 10d �nderungsm�glichkeit Verlustr�cktragsjahr
Danke Petz.
Aber in der Richtlinie steht etwas von "wenn sich bei der Ermittlung der abziehbaren negativen Eink�nfte f�r das Verlustentstehungsjahr �nderungen ergeben..." Ich denke damit sind F�lle gemeint, in denen der ESt-Bescheid des Verlustentstehungsjahres nach irgendeiner Korrekturvorschrift (z.B. Auswertung Grundlagenbescheid und damit Wegfall der Verluste) ge�ndert wird und dann nat�rlich unstrittig auch der Verlustr�cktrag zu �ndern w�re. In meinem Fall gibt es aber keine Korrekturvorschrift, welche f�r den Einkommensteuerbescheid 2003 greifen w�rde und damit eine �nderung des Einkommensteuerbescheides 2002 rechtfertigen w�rde. Bei mir ist einzig und allein die Verlustfeststellung auf den 31.12.2003 angegriffen und die kann m.E. doch allerh�chstens auf 0,00 runtergeschraubt werden. Wandeln wir das Beispiel doch mal ab und lassen einen vortragsf�higen Verlust weg. Dann habe ich einen Einkommensteuerbescheid �ber 2003 �ber 0,00 und einen Verlustr�cktrag nach 2002 in H�he von 50.000 �. Bei der Veranlagung f�r 2004 stellt sich heraus, dass maximal ein Verlust in H�he von 25.000 r�cktragsf�hig gewesen w�re, weil das Finanzamt damals geschlafen hat und z.B. beim Halbeink�nfteverfahren die vollen Verluste ber�cksichtigt hat. W�rdest du dann auch den Einkommensteuerbescheid 2002 �ndern? Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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01.05.2008, 09:14
Beitrag: #4
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RE: � 10d �nderungsm�glichkeit Verlustr�cktragsjahr
Kiharu schrieb:In meinem Fall gibt es aber keine Korrekturvorschrift, welche f�r den Einkommensteuerbescheid 2003 greifen w�rde Stimmt, habe ich auch so geschrieben. Aber durch die Anfechtung des VF-Bescheides auf den 31.12.03 ist der ganze Fall wieder offen, so dass erneut �ber den in 2003 negativen GdE entschieden werden kann. Dadurch wird doch der EStB 2003 nicht ge�ndert, ge�ndert werden k�nnte er nur, wenn sich die festgesetzte Steuer �ndert. (nur intern, aber das dient ja nur dazu, um �berhaupt einen Verlust r�cktragen zu k�nnen) Dar�ber wird ja auch nicht befunden, sondern nur �ber die H�he des GdE. Die Abwandlung ist ein ganz anderer Fall, und ganz andere F�lle werden ganz anders entschieden..... |
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01.05.2008, 09:17
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.05.2008 09:19 von Kiharu.)
Beitrag: #5
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RE: � 10d �nderungsm�glichkeit Verlustr�cktragsjahr
So, nun habe ich mich mal durch die NWB`s gew�hlt und bin doch noch f�ndig geworden.
Petz, Du hast Recht. BFH vom 01.09.1998 Zitat:"� 10d S�tze 2 und 3 EStG sind nach der gefestigten Rechtsprechung des BFH eine gegen�ber den Vorschriften der AO 1977 eigenst�ndige Korrekturvorschrift i. S. von � 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 d, 1. Halbsatz AO 1977 (vgl. BFH-Urteil vom 27. September 1988 VIII R 98/87, BFHE 155, 91, BStBl 1989 II S. 229, 230). Darunter fallen sowohl �nderungen des Verlustr�cktrages als Folge von �nderungen des Verlustes selbst im Verlustjahr als auch Korrekturen von (Rechts-)Fehlern beim Abzug des Verlustes im R�cktragsjahr (vgl. BFH-Urteile vom 14. November 1989 VIII R 209/85, BFHE 160, 219, BStBl 1990 II S. 620, und VIII R 36/88, BFHE 160, 217, BStBl 1990 II S. 618; VIII R 109/86, BFH/NV 1990, 624). Als Spezialnorm verdr�ngt � 10d EStG die allgemeinen �nderungsvorschriften der AO 1977 (vgl. BFH-Beschlu� vom 27. Oktober 1994 I B 59/94, BFH/NV 1995, 589). Korrekturgrund ist allein ein in bezug auf den Verlustabzug fehlerhaftes Ergebnis. Die Ursache des Fehlers ist irrelevant. Die gesetzliche Regelung bezweckt die richtige und vollst�ndige Verwirklichung des Verlustabzugs und stellt in diesem Bereich die Rechtm��igkeit des Bescheides vor das Vertrauen auf dessen Bestand (vgl. BFH-Urteile vom 18. September 1991 XI R 36/90, BFH/NV 1992, 37, 38; vom 9. Juli 1992 XI R 23/91, BFH/NV 1992, 815, 816; vom 22. Oktober 1993 IX R 39/92, BFH/NV 1994, 700; vom 11. November 1993 XI R 12/93, BFH/NV 1994, 710, 711; Beschlu� vom 15. Juni 1994 XI B 70/93, BFH/NV 1994, 868)" Das heisst aber auch, dass meine Fallabwandlung auch zu einer �nderung des ESt-Bescheides 2002 gef�hrt h�tte. Ist doch immer wieder gut, seine eigene Rechtsauffassung mal in Frage zu stellen. Danke Dir Petz f�r den L�sungsansatz. ![]() edit wg. �berschneidungen beim Antworten Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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01.05.2008, 09:27
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.05.2008 09:30 von Petz.)
Beitrag: #6
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RE: � 10d �nderungsm�glichkeit Verlustr�cktragsjahr
kein Problem, der 10d ist ja auch eine Wissenschaft f�r sich.
Allein die unz�hligen und vor allen Dingen abweichenden Festsetzungs- und �nderungsm�glichkeiten von den "normalen" Vorschriften kann sich kaum einer merken. Ich bin schon froh, dass man die ganzen Verlustausgleichsbeschr�nkungen nicht (mehr) manuell berechnen muss, so wie fr�her..... Bei deiner Fallabwandlung w�rde ich allerdings keine �nderungsm�glichkeit des EStB 2002 sehen, mangels Korrekturvorschrift und mangels Einspruchs. |
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01.05.2008, 09:36
Beitrag: #7
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RE: � 10d �nderungsm�glichkeit Verlustr�cktragsjahr
Der vom BFH entschiedene Fall (siehe Zitat) war gleichgelagert mit meiner Fallabwandlung. Alles war bestandskr�ftig (ESt-Bescheid Verlustentstehungsjahr und R�cktragsjahr) und dann hat man bemerkt, man hat zuviel Verlust ber�cksichtigt und einfach den Beschei des R�cktragsjahres ge�ndert. BFH meint, dass sei ok gewesen, weil � 10d Abs. 1 EStG eigentst�ndige Korrekturvorschrift ist und f�r eine �nderung ausreicht. Halte ich zwar auch f�r gewagt aber naja.
Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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