Aufhebung des VdN während einer BP
|
18.05.2018, 10:58
Beitrag: #1
|
|||
|
|||
Aufhebung des VdN während einer BP
Hallo,
ich bin mir im unklaren welche Auswirkung folgender Sachverhalt hat. Eheleute haben beide ein Gewerbe und bei beiden wurden für die Kalenderjahre durch das gleiche FA und gleichen BP eine Prüfung der Jahre 2012-2015 vorgenommen. In beiden BP wurden wir uns nicht einig. Bei der EF wurde die So-AfA in Höhe von 160 tsd. für 2013 nicht anerkannt, beim Mann will das FA den Gewinn in 2012 um 250 tsd. € erhöhen durch eine Grundstücksentnahme mit anderem Wert. Gestern kamen geänderte Bescheide für die EF für die Jahre 2012-2015 für die GewSt, USt und auch geänderte Bescheide für 2013-2015 bei der ESt für beide Steuerpflichtige wo der VdN aufgehoben worden ist. Für 2012 wurde für die ESt der VdN nur aufgehoben ohne eine steuerliche Änderung. Was hat das für Auswirkung auf die nicht abgeschlossene BP beim Mann? Kann das FA den Bescheid für 2012 jetzt noch ändern wenn die BP ausgewertet wird? Ich bin mir nicht sicher, ob ich jetzt einen Einspruch gegen die Aufhebung einlege, denn so wie der ursprüngliche Bescheid ESt 2012 war, ist er natürlich besser. Nach welcher Korrekturvorschrift kann das FA jetzt noch ändern? Greift hier § 173 Abs. 2 AO oder ist, obwohl Zusammenveranlagung vorliegt, doch jeder Einzeln zu betrachten. Danke LG „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
|||
18.05.2018, 11:53
Beitrag: #2
|
|||
|
|||
RE: Aufhebung des VdN während einer BP
Und beim Mann erfolgt keine gesonderte Gewinnfeststellung?
schönen Tag noch phönix |
|||
18.05.2018, 14:04
Beitrag: #3
|
|||
|
|||
RE: Aufhebung des VdN während einer BP
Nein keine gesonderten Feststellungen. Sie 2 Photovoltaikanlagen, er gewerblichen Grundstückshandel, alles in Berlin gelegen. Durch die Entnahme des letzten Grundstücks ins PV beendet er den gewerblichen Grundstückshandel. Der Wert der Entnahme wird angezweifelt.
„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
|||
18.05.2018, 17:44
Beitrag: #4
|
|||
|
|||
RE: Aufhebung des VdN während einer BP
Nach meiner Logik:
- es erfolgte nunmehr abschließende Prüfung des unter VdN stehenden Bescheides, der unstrittig beide Eheleute betraf - Prüferin konnte sich im FA mit ihrer Meinung bezüglich Einkünfte EM nicht durchsetzen, - deshalb erfolgte Aufhebung des VDN § 164 (3) S. 3 - auch Aufhebung erforderlich, wenn sich Änderungen ergeben haben (Tipke/Seer § 164 Rz 49) - Aufhebung VDN erstreckt sich auf gesamten Bescheid, nicht auf einzelne Zahlen oder Besteuerungsgrundlagen (analog Tipke/Seer § 164 Rz 29) - versehentliche Aufhebung darf nicht nach § 129 berichtigt werden (Tipke/Seer § 164 Rz 47) ==> in der Folge: Änderung nur noch nach § 172 ff möglich. - Meinungsdifferenzen zum Entnahmewert kein Grund einer Änderung nach § 172 ff. Wer hat eine andere Auffassung? schönen Tag noch phönix |
|||
Die folgenden 1 Benutzer sagten Danke zu phönix für diesen Beitrag: tolledeu (28-05-2018) |
19.05.2018, 07:15
Beitrag: #5
|
|||
|
|||
RE: Aufhebung des VdN während einer BP
2012 ist sicher. Die Grundstücksentnahme kann da nicht mehr rein. Schließe mich phönix an.
Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
|||
Die folgenden 1 Benutzer sagten Danke zu Kiharu für diesen Beitrag: tolledeu (28-05-2018) |
19.05.2018, 10:18
Beitrag: #6
|
|||
|
|||
RE: Aufhebung des VdN während einer BP | |||
Die folgenden 1 Benutzer sagten Danke zu showbee für diesen Beitrag: tolledeu (28-05-2018) |
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste