18.05.2018, 10:58
Hallo,
ich bin mir im unklaren welche Auswirkung folgender Sachverhalt hat.
Eheleute haben beide ein Gewerbe und bei beiden wurden für die Kalenderjahre durch das gleiche FA und gleichen BP eine Prüfung der Jahre 2012-2015 vorgenommen. In beiden BP wurden wir uns nicht einig. Bei der EF wurde die So-AfA in Höhe von 160 tsd. für 2013 nicht anerkannt, beim Mann will das FA den Gewinn in 2012 um 250 tsd. € erhöhen durch eine Grundstücksentnahme mit anderem Wert.
Gestern kamen geänderte Bescheide für die EF für die Jahre 2012-2015 für die GewSt, USt und auch geänderte Bescheide für 2013-2015 bei der ESt für beide Steuerpflichtige wo der VdN aufgehoben worden ist. Für 2012 wurde für die ESt der VdN nur aufgehoben ohne eine steuerliche Änderung.
Was hat das für Auswirkung auf die nicht abgeschlossene BP beim Mann? Kann das FA den Bescheid für 2012 jetzt noch ändern wenn die BP ausgewertet wird? Ich bin mir nicht sicher, ob ich jetzt einen Einspruch gegen die Aufhebung einlege, denn so wie der ursprüngliche Bescheid ESt 2012 war, ist er natürlich besser. Nach welcher Korrekturvorschrift kann das FA jetzt noch ändern? Greift hier § 173 Abs. 2 AO oder ist, obwohl Zusammenveranlagung vorliegt, doch jeder Einzeln zu betrachten.
Danke LG
ich bin mir im unklaren welche Auswirkung folgender Sachverhalt hat.
Eheleute haben beide ein Gewerbe und bei beiden wurden für die Kalenderjahre durch das gleiche FA und gleichen BP eine Prüfung der Jahre 2012-2015 vorgenommen. In beiden BP wurden wir uns nicht einig. Bei der EF wurde die So-AfA in Höhe von 160 tsd. für 2013 nicht anerkannt, beim Mann will das FA den Gewinn in 2012 um 250 tsd. € erhöhen durch eine Grundstücksentnahme mit anderem Wert.
Gestern kamen geänderte Bescheide für die EF für die Jahre 2012-2015 für die GewSt, USt und auch geänderte Bescheide für 2013-2015 bei der ESt für beide Steuerpflichtige wo der VdN aufgehoben worden ist. Für 2012 wurde für die ESt der VdN nur aufgehoben ohne eine steuerliche Änderung.
Was hat das für Auswirkung auf die nicht abgeschlossene BP beim Mann? Kann das FA den Bescheid für 2012 jetzt noch ändern wenn die BP ausgewertet wird? Ich bin mir nicht sicher, ob ich jetzt einen Einspruch gegen die Aufhebung einlege, denn so wie der ursprüngliche Bescheid ESt 2012 war, ist er natürlich besser. Nach welcher Korrekturvorschrift kann das FA jetzt noch ändern? Greift hier § 173 Abs. 2 AO oder ist, obwohl Zusammenveranlagung vorliegt, doch jeder Einzeln zu betrachten.
Danke LG