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USt für Musiktherapeith
07.02.2018, 14:08
Beitrag: #1
USt für Musiktherapeith
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ein Musiktherapeut, der im Bereich Patientenbetreuung wegen Dezenz für Krankenhäuser und auch für Privatpersonen tätig ist, wird ab 2018 ust-Pflichtig - wegen Überschreiten der Kleinunternehmergrenze.

Hat jemand von Euch auch einen ähnlichen Fall? Denn welcher USt-Satz ist für seine Einnahmen richtig? 7% oder 19%?

Ich bin der Meinung 19%, er aber meint 7%!

Beim Finanzamt gibt es keine Hilfe - hier nehmen die sogar an, es handele sich um einen "Lehrertätigkeit".

Danke
E.
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07.02.2018, 14:28
Beitrag: #2
RE: USt für Musiktherapeith
Keine Befreiung nach § 4 Nr. 14 UStG: FG Nds. 19.3.1998, V 53/96, DStRE 2000, 312.
Aber Befreiung nach § 4 Nr. 21 UStG: FG Mün 10.12.2008, 14 K 3387/05, n.v.
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[-] Die folgenden 1 Benutzer sagten Danke zu showbee für diesen Beitrag:
phönix (07-02-2018)
08.02.2018, 09:45
Beitrag: #3
RE: USt für Musiktherapeith
(07.02.2018 14:28)showbee schrieb:  Keine Befreiung nach § 4 Nr. 14 UStG: FG Nds. 19.3.1998, V 53/96, DStRE 2000, 312.
Aber Befreiung nach § 4 Nr. 21 UStG: FG Mün 10.12.2008, 14 K 3387/05, n.v.
Wenn ich das Münchner Urteil lese und im Eingangsthread "Patientenbetreuung wegen Demenz" lese, habe ich leichte Zweifel ob tatsächlich ein vergleichbarer Sachverhalt vorliegt!

taxpert

Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!!

"Yeah, I'm the taxman
And you're working for no one but me"
(The Beatles, Taxman, Revolver)
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08.02.2018, 10:16
Beitrag: #4
USt für Musiktherapeith
Ich hab nur Musiktherapie „gebeckonlinet“.
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08.02.2018, 15:47
Beitrag: #5
RE: USt für Musiktherapeith
danke - aber es keine Lehrtätigkeit, sondern Betreuung von Patienten, die in Pflegeheimen, Krankenhäusern oder in Privatwohnungen mit Musik unterhalten, gefördert und im Alltag unterstützt werden.

Wenn man - wie ich - eine demente Mutter hatte, die pflegebedürftig wurde und in einer Einrichtung untergebracht werden musste, die pflegt und sich mE sehr gut auch um die tägliche Beschäftigung mit Musik, handwerkschaftlichen Tätigkeiten und Ansprache, die bei Demenz sehr eingeschränkt sind, bemüht, sieht man erst wie vielfältig die Tätigkeiten sein können und steuerliche Einordnungen nicht einfach sind. Die fast täglichen Diskussionen um Pflegeberufe kann ich sehr gut nachvollziehen und nur unterstützen, dass diese mehr anerkannt und auch besser bezahlt werden. In absehbarer Zeit sind auch wir davon betroffen, da wir immer älter werden...

Ich werde mal versuchen, eine Auskunft vom FA zu erhalten!

E.
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