Kleinunternehmer oder nicht?
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21.12.2014, 13:07
Beitrag: #1
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Kleinunternehmer oder nicht?
Ich habe eigentlich schon Weihnachtsferien, habe aber auf der Arbeit einen Vorgang, der mich nicht so ganz loslässt. Daher kann mir vielleich jemand weiterhelfen.
Ich habe einen Fall zur Prüfung bekommen. Erklärungen liegen nicht vor, aber Kontrollmaterial über gewerbliche Umsätze. eine Gewerbeanmeldung existiert ebenfalls nicht. Laut KM verkauft mein Stpfl. fleißig Artikel im Internet, hat im Jahr 01 ab August Zahlungseingänge in Höhe von knapp 50.000 Euro über die Verkaufsplattform erhalten, im Jahr 02 bis Februar bereits 30.000. Mehr Kontrollmaterial habe ich noch nicht. Ich überlege mir jetzt, ob der Stpfl. im Jahr 01 Regelbesteuerer ist oder nicht. Meine bisherigen Überlegungen gehen in die folgende Richtung: Es scheint sich hier um einen Gründungsfall zu handeln. Demenstprechend greift § 19 III S.3. Der Umsatz wäre umzurechnen. Weiterhin gilt für das Gründungsjahr nach UstAE,19.1 IV gilt die Grenze von 17.500 Euro. Abschließend ist nach UStAE 19.1 III S.3 eine Prognose zu Beginn des Kalenderjahres. Allerdings gehe ich davon aus, dass der Kerl sich über die Steuer keine Gedanken gemacht hat und dementsprechend keine Prognose erstellt haben wird. Aus der ersten Einschätzung komme ich daher zu dem Ergebnis, dass die Kleinunternehmerregelung nicht anzuwenden ist. Sehe ich es falsch, zu kompliziert oder richtig? |
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21.12.2014, 18:46
Beitrag: #2
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RE: Kleinunternehmer oder nicht?
Hat der Stpfl. sich steuerlich angemeldet, und wenn ja, wir hat er dort zur USt geäußert.
Was sagen die KM zum USt-ausweis? ...und wenn er im ersten Jahr bereits die Grenze überschritten hat, dann ist hier kein Raum mehr für die Kleinunternehmerregelung. Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
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21.12.2014, 22:03
Beitrag: #3
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RE: Kleinunternehmer oder nicht?
Danke für Deine Antwort Stadtkatze. Es liegt keine Gewerbe- und damit auch keine Anmeldung bei uns vor. Die KM beziehen sich nur auf die Zahlungseingänge von der Onlineplattform. Rechnungen o.ä. liegen bisher leider nicht vor.
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21.12.2014, 22:32
Beitrag: #4
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RE: Kleinunternehmer oder nicht?
Für die steuerliche Seite ist es doch egal, ob er die Tätigkeit bei der Gemeinde angemeldet hat. Das hat keinen. Einfluss auf die steuerliche Einordnung der Einkünfte.
Ich würde zunächst erst einmal Rücksprache mit der BUStra halten. Bei der Größenordnung werden die wohl einleiten. Außerdem haben die Kollegen Möglichkeiten, weitere Aktivitäten zu ermitteln. Wenn du ihn anschreibst darfst du die strafrechtliche Belehrung nicht vergessen. Ich würde es aber nicht tun. Außerdem wäre ihm wohl ein Fragebogen zur steuerlichen Anmeldung zuzusenden, aber auch erst nach Rücksprache, um das Strafverfahren nicht kaputt zu machen. Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
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23.12.2014, 23:32
Beitrag: #5
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Kleinunternehmer oder nicht?
Also mE ist er 01 Kleinunternehmer, wenn er nicht darauf verzichtet. Er hat für 01 eine Prognose zu erstellen-ob er das getan hat oder nicht ist niemals nachweisbar. Wenn er also vor Beginn davon ausgegangen ist, dass er die Grenze von 50.000 € nicht überschreiten wird, ist er eben KU. In 02 dann eindeutig nicht mehr.
Alternativ kommt Differenzbesteuerung in Betracht wenn er im Internet von Nicht-Unternehmern eingekaufte Waren verkauft. ----------------- LG Clematis |
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24.12.2014, 08:06
Beitrag: #6
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RE: Kleinunternehmer oder nicht?
So wäre es Clematis - ja. Hier müssen aber wohl aber eindeutig noch Ermittlungen vorgenommen werden....
Vielleicht war er auch schon im/in Vorjahr/en tätig.... vielleicht hat er in seinen Rechnungen USt ausgewiesen... Wie gesagt, ich würde definitiv den "Staatsanwalt" der Finanzverwaltung hinzuziehen, der dann vielleicht auch die "Polizei" los schickt. Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
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24.12.2014, 21:32
Beitrag: #7
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RE: Kleinunternehmer oder nicht?
Danke Euch beiden für eure Einschätzung wobei 01 das Gründungsjahr ist und hierbei auf den Umsatz von 17.500 im Jahr abzustellen ist bei der Beurteilung. Bei einer gewerblichen Tätigkeit für einen unterjährigen Zeitraum mit einem Handelsgewerbe ist diese Grenze schnell erreicht. Dementsprechend wäre ich auf die Prognose gespannt. Für die Differenzbesteuerung müsste er genaue Aufzeichnungen vorlegen können und insbesondere die Steuern auch abführen.
Der Tip von Stadtkatze ist grundsätzlich gut, nur liegt der Fall nun schon bei der "Polizei" , die nun durch meine Person vorermitteln muss, ob 1. ein Strafverfahren eingeleitet wird und 2. wenn ja, wie weitergemacht wird. Euch beiden fröhliche Weihnachten und danke für die Denkanstöße. |
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