21.12.2014, 13:07
Ich habe eigentlich schon Weihnachtsferien, habe aber auf der Arbeit einen Vorgang, der mich nicht so ganz loslässt. Daher kann mir vielleich jemand weiterhelfen.
Ich habe einen Fall zur Prüfung bekommen. Erklärungen liegen nicht vor, aber Kontrollmaterial über gewerbliche Umsätze. eine Gewerbeanmeldung existiert ebenfalls nicht. Laut KM verkauft mein Stpfl. fleißig Artikel im Internet, hat im Jahr 01 ab August Zahlungseingänge in Höhe von knapp 50.000 Euro über die Verkaufsplattform erhalten, im Jahr 02 bis Februar bereits 30.000. Mehr Kontrollmaterial habe ich noch nicht.
Ich überlege mir jetzt, ob der Stpfl. im Jahr 01 Regelbesteuerer ist oder nicht. Meine bisherigen Überlegungen gehen in die folgende Richtung:
Es scheint sich hier um einen Gründungsfall zu handeln. Demenstprechend greift § 19 III S.3. Der Umsatz wäre umzurechnen.
Weiterhin gilt für das Gründungsjahr nach UstAE,19.1 IV gilt die Grenze von 17.500 Euro.
Abschließend ist nach UStAE 19.1 III S.3 eine Prognose zu Beginn des Kalenderjahres. Allerdings gehe ich davon aus, dass der Kerl sich über die Steuer keine Gedanken gemacht hat und dementsprechend keine Prognose erstellt haben wird.
Aus der ersten Einschätzung komme ich daher zu dem Ergebnis, dass die Kleinunternehmerregelung nicht anzuwenden ist.
Sehe ich es falsch, zu kompliziert oder richtig?
Ich habe einen Fall zur Prüfung bekommen. Erklärungen liegen nicht vor, aber Kontrollmaterial über gewerbliche Umsätze. eine Gewerbeanmeldung existiert ebenfalls nicht. Laut KM verkauft mein Stpfl. fleißig Artikel im Internet, hat im Jahr 01 ab August Zahlungseingänge in Höhe von knapp 50.000 Euro über die Verkaufsplattform erhalten, im Jahr 02 bis Februar bereits 30.000. Mehr Kontrollmaterial habe ich noch nicht.
Ich überlege mir jetzt, ob der Stpfl. im Jahr 01 Regelbesteuerer ist oder nicht. Meine bisherigen Überlegungen gehen in die folgende Richtung:
Es scheint sich hier um einen Gründungsfall zu handeln. Demenstprechend greift § 19 III S.3. Der Umsatz wäre umzurechnen.
Weiterhin gilt für das Gründungsjahr nach UstAE,19.1 IV gilt die Grenze von 17.500 Euro.
Abschließend ist nach UStAE 19.1 III S.3 eine Prognose zu Beginn des Kalenderjahres. Allerdings gehe ich davon aus, dass der Kerl sich über die Steuer keine Gedanken gemacht hat und dementsprechend keine Prognose erstellt haben wird.
Aus der ersten Einschätzung komme ich daher zu dem Ergebnis, dass die Kleinunternehmerregelung nicht anzuwenden ist.
Sehe ich es falsch, zu kompliziert oder richtig?