Investitionszulage..
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25.04.2013, 12:20
Beitrag: #1
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Investitionszulage..
Auf Grund der Diskussion bei der USt-Südleasing stelle ich mal folgendes zur Überlegung:
@showbee zitierte Die Leasing-Raten sind in einen Zins- und Kostenanteil sowie einen Tilgungsanteil aufzuteilen. Bei der Aufteilung ist zu berücksichtigen, daß sich irrfolge der laufenden Tilgung der Zinsanteil verringert und der Tilgungsanteil entsprechend erhöht. Nach § 255 Abs.1 i.V.m. § 253 sind AHK alles was ich aufwenden muss um den Gegenstand zu erwerben. Somit bin ich der Auffassung, dass die 1 Mio die @blindworm aktiviert hat unzutreffend ist. Zumindest der Kostenbereich müsste m.E. aktiviert werden. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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25.04.2013, 13:10
Beitrag: #2
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RE: Investitionszulage..
@tolledeu
Seit wann sind Finanzierungskosten AHK ? |
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25.04.2013, 21:24
Beitrag: #3
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RE: Investitionszulage..
In den Fällen des § 255 Abs. 3 Satz 2 HGB
"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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29.04.2013, 13:09
Beitrag: #4
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RE: Investitionszulage..
Ja, aber davon unabhängig sind m.E. in den Raten auch Kostenanteil, Regiekosten und ein Gewinnaufschlag der Leasinggesellschaft mit enthalten.
In den R findet man folgendes: in R 6.2 Satz 2 EStR steht: „Dagegen sind die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes, das mittels Ratenkauf ohne gesonderte Zinsvereinbarung erworben wird, stets mit dem nach §§ 12ff. BewG ermittelten Barwert im Zeitpunkt der Anschaffung anzusetzen.“ Die Einkommensteuerrichtlinie läßt weder dem Steuerplichtigen noch dem Finanzamt irgendeinen Spielraum, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: 1. es muß ein Ratenkauf vorliegen 2. es darf keine gesonderte Zinsvereinbarung vorliegen Die mir unter gekommenen Mietkaufverträge sind immer Ratenkaufverträge gewesen und ich habe nie einen ausgewiesenen Zinssatz gehabt. Wenn ich die Raten hochgerechnet habe, wäre ich auf einen Jahreszinssatz von ca. 12% gekommen, was ca. 10%-Punkte über dem marktüblichen Zinssatz liegt. Daher tendiere ich dazu, die AHK nicht nur mit 1 Mio ansetzen zu wollen sondern mit dem Barwert nach 6.2 EStR. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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