Zurechnung nicht zugeflossener Gewinnanteile
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14.12.2012, 11:12
Beitrag: #11
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RE: Zurechnung nicht zugeflossener Gewinnanteile
(13.12.2012 16:35)ecro schrieb: Äh... hab ich finnisch geschrieben?Nö, aber ich denke dass es dennoch eine Auswirkung auf 16 únd 34 haben kann. Das einzige was hier fix ist, ist der Preis den A erhalten hat. Wenn sich jetzt das Kapitalkonto ändert, kann es durchaus eine Auswirkung auf 16 oder 34 geben, da wir die Höhe der Inanspruchnahme ja nicht kennen. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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14.12.2012, 11:25
Beitrag: #12
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RE: Zurechnung nicht zugeflossener Gewinnanteile
(14.12.2012 11:12)tolledeu schrieb: Nö, ... ...kann es durchaus eine Auswirkung auf 16 oder 34 geben, ... Anscheinend war es doch finnisch. ® |
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14.12.2012, 13:13
Beitrag: #13
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RE: Zurechnung nicht zugeflossener Gewinnanteile | |||
14.12.2012, 13:56
Beitrag: #14
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RE: Zurechnung nicht zugeflossener Gewinnanteile
(14.12.2012 13:13)tosch schrieb:(14.12.2012 11:25)ecro schrieb: Anscheinend war es doch finnisch.Juhu, ich wusste es bisher nicht, aber anscheinend kann ich finnisch Ganz offensichtlich nicht. ® |
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14.12.2012, 14:08
Beitrag: #15
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RE: Zurechnung nicht zugeflossener Gewinnanteile | |||
14.12.2012, 14:25
Beitrag: #16
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RE: Zurechnung nicht zugeflossener Gewinnanteile
(14.12.2012 14:08)tosch schrieb: Ich glaub, Du hast mich nicht verstanden - ich Dich aber sehr wohl. Komisch. Genau das wollte ich auch gerade schreiben, sogar mit demselben Wortlaut. ® |
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14.12.2012, 15:04
Beitrag: #17
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RE: Zurechnung nicht zugeflossener Gewinnanteile
(14.12.2012 14:25)ecro schrieb: Komisch. Genau das wollte ich auch gerade schreiben, sogar mit demselben Wortlaut.Hmmm, mal schauen. Ich habe gelesen: Deinen Beitrag # 5 Deinen Beitrag # 10 Deinen Beitrag # 12 dazu: "Anscheinend war es doch finnisch" Aus dem Zusammenhang entnahm ich, dass ich "ebenso anscheinend" finnisch kann. Warum das nun "ganz offensichtlich" nicht der Fall sein soll, erschließt sich mir nicht so recht |
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14.12.2012, 15:48
Beitrag: #18
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RE: Zurechnung nicht zugeflossener Gewinnanteile
Hmmm, mal schauen. Ich habe geschrieben:
"Der Effekt ist, dass "a bisserl was" keine Auswirkung mehr nach 16 und 34 hat. Im Umfang dieser Auswirkung kann sich die Einkommensteuer doch nur ändern." Und die Antwort (tolledeu) war: "Nö, aber ich denke dass es dennoch eine Auswirkung auf 16 únd 34 haben kann. " Warum da nun "nö" steht und hernach ganz dasselbe wie bei mir, kann ja nur auf die Sprache zurückzuführen sein. ® |
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19.12.2012, 15:51
Beitrag: #19
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Zurechnung nicht zugeflossener Gewinnanteile
Sorry dass ich mich ne Weile nicht gemeldet hab, aber die Kids haben aus der Krippe nen fiesen Virus heimgebracht...der einzige der weiter als 3 Meter von nem Kübel weg konnte war mein Mann!
Ihr habt natürlich recht-laufender und Aufgabegewinn saldieren sich! Die Sache ist nun beim RA, weil wir vermuten, dass die das absichtlich gemacht haben um den Jahresgewinn und damit ihr Kapitalkonto niedrig zu halten! Danke Euch für Eure Antworten! ----------------- LG Clematis |
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