Verfahrensrechtlich noch was zu machen #2
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04.08.2011, 16:40
Beitrag: #21
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RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen #2
Oliver Thomas schrieb:ich habe einen Anruf der Bearbeiterin vom FA bekommen, dass der Steuerberater am 10.04. die Empfangsvollmacht widerrufen hat.Man widerruft nicht gerade mal so eine Empfangsbevollmächtigung, wenn das Mandat nicht gekündigt wurde. Da wird irgendetwas anderes dahinterstecken |
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04.08.2011, 16:47
Beitrag: #22
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RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen #2
Oliver Thomas schrieb:ich habe einen Anruf der Bearbeiterin vom FA bekommen, dass der Steuerberater am 10.04. die Empfangsvollmacht widerrufen hat.Wenn der StB einseitig die Vollmacht widerruft und dies der Stpfl. weder von ihm, noch vom FA mitgeteilt wird, so konnte sie doch immer noch davon ausgehen, dass die Vollmacht weiter besteht. Ich bleibe deshalb dabei, dass hier Wiedereinsetzung möglich sein müsste. Evtl. hat er ihr aber eine Kopie des Widerrufs geschickt. Dann siehts natürlich anders aus. |
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04.08.2011, 18:49
Beitrag: #23
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RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen #2
Wenn keine Vollmacht mehr bestand, konnte natürlich wirksam an die Steuerpflichtige bekanntgegeben werden. Dass er das aber einfach so dem Amt mitteilt, ist ohne konkreten Grund eigentlich kaum denkbar. Hört sich so an, als sei ein ganzer Teil der Vorgänge noch nicht ans Licht gekommen...
Sollte der StB die Mandantin hierüber komplett im Unklaren gelassen haben, bleibt nur ein Wiedereinsetzungsantrag, im Fall des Scheiterns -> StB-Haftung. |
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09.08.2011, 07:39
Beitrag: #24
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RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen #2
Ich habe morgen nochmal einen Termin mit der Mandantin...
durch ein Telefonat habe ich heraus bekommen, dass das Mandatsverhältnis wohl schon davor aufgelöst wurde... ob dies schriftlich geschah, kann ich im Moment nicht ergründen. Durch die Informationen, die mir im Moment vorliegen gehe ich aber von folgendem Ablauf aus: StB bekommt den Bescheid vom 08.04. zugesandt. Auf dem Bescheid ist ein Stempel "eingegangen am 09.04. mit Kürzel" (Allerdings kein Kanzleistempel) ... Diesen schickt er postwendend (mit Anschreiben Widerruf) zurück ans FA. ... Das FA streicht nun die ursprünglichen Daten durch und stempelt den 15.04... dann wird ein Etikett über die Anschrift des StB geklebt und mit der Hand Ihre Adresse darauf geschrieben. ... Der Bescheid wird der Mandantin am 16.04. zugestellt. ... Ich brauche dringend mal Schriftliches vom anderen StB ... da der Verfahrensverlauf beim FA nun klar ist, muss ich das irgendwie mal ergründen Viele Grüße |
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