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Steuererleichterungen???
05.09.2007, 08:21
Beitrag: #1
Steuererleichterungen???
Hallo,

Nachweispflicht gem. § 22 Abs. 3 UmwStG n. F.

Und noch so ein Akt, wo eine versäumte Frist katastrophale steuerliche Folgen haben wird.

Wer bitteschön gedenkt noch sieben Jahre lang an Dinge, die längst nicht mehr Gegenstand seiner Unternehmung sind?

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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06.09.2007, 22:30 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.09.2007 22:32 von Lemgun.)
Beitrag: #2
RE: Steuererleichterungen???
Jupp, ist ein Hammer. Aber wie will man es sonst sicherstellen, dass das Besteuerungsrecht der BRD gewahrt bleibt und gleichzeitig der EU-Diskriminierungs-Vorwürfe o.ä. vorbeugen? Durch das SESTEG sind nun ja auch Europäische Gesellschaften mit im Boot was Umwandlungen und Einbringungen angeht.

Gruß Lemgun
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"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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