Steuerberater

Normale Version: Steuererleichterungen???
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Hallo,

Nachweispflicht gem. § 22 Abs. 3 UmwStG n. F.

Und noch so ein Akt, wo eine versäumte Frist katastrophale steuerliche Folgen haben wird.

Wer bitteschön gedenkt noch sieben Jahre lang an Dinge, die längst nicht mehr Gegenstand seiner Unternehmung sind?
Jupp, ist ein Hammer. Aber wie will man es sonst sicherstellen, dass das Besteuerungsrecht der BRD gewahrt bleibt und gleichzeitig der EU-Diskriminierungs-Vorwürfe o.ä. vorbeugen? Durch das SESTEG sind nun ja auch Europäische Gesellschaften mit im Boot was Umwandlungen und Einbringungen angeht.
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