05.09.2007, 08:21
Hallo,
Nachweispflicht gem. § 22 Abs. 3 UmwStG n. F.
Und noch so ein Akt, wo eine versäumte Frist katastrophale steuerliche Folgen haben wird.
Wer bitteschön gedenkt noch sieben Jahre lang an Dinge, die längst nicht mehr Gegenstand seiner Unternehmung sind?
Nachweispflicht gem. § 22 Abs. 3 UmwStG n. F.
Und noch so ein Akt, wo eine versäumte Frist katastrophale steuerliche Folgen haben wird.
Wer bitteschön gedenkt noch sieben Jahre lang an Dinge, die längst nicht mehr Gegenstand seiner Unternehmung sind?