Verfahrensrechtlich noch was zu machen?
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28.05.2011, 15:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.05.2011 15:48 von zaunkönig.)
Beitrag: #31
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RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen?
Hallo,
müsste ich nachhören. Wäre insoweit denkbar, als ja die 19er Einkünfte im Schätzbescheid deutlich niedriger waren als tatsächlich. Dadurch ergäbe sich eine höherer Steuer und durch die Anrechnung die Erstattung. Allerdings wurde mit genau der gleichen Begründung des 173 (1) Satz 1 die Veranlagung unmittelbar nach Erhalt der Steuererklärung (also mit der Überschneidung der EE) durch separates Schreiben schon abgelehnt. Deshalb ist der Vorgang unverständlich. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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