| 
				
				 
					erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten
				 
			 | 
		
| 
				 
					07.12.2009, 13:55 
				 
				
Beitrag: #31 
			 | 
		|||
				
  | 
		|||
| 
				RE: erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten 
				 
					Opa, jetzt hast du den Kreis geschlossen. wir sind wieder am Anfang. 
				
				
Also, was bleibt? Ein Einspruch, dessen Begründung nicht unbedingt trägt. Aber den man nicht unversucht lassen kann. ®  | 
		|||
| 
				 
					07.12.2009, 13:59 
				 
				
Beitrag: #32 
			 | 
		|||
				
  | 
		|||
| 
				RE: erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten 
				 
					Ja, Einspruch auf alle Fälle. Aber dann klagen?  
				
				
				
			Das kommt auch auf die steuerl. Auswirkung drauf an.  | 
		|||
| 
				 
					07.12.2009, 14:08 
				 
				
Beitrag: #33 
			 | 
		|||
				
  | 
		|||
| 
				RE: erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten 
				 
					Und auf die Risiken natürlich. Und die Aussicht, berühmt zu werden. 
				
				
Das wird dann wohl die Entscheidung des Mandanten sein müssen. ®  | 
		|||
| 
				
	 | 
		
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste






![[-]](images/classicblue/collapse.gif)