Verkehrsflugzeugführer: Ort der sonstigen Leistung?
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04.08.2009, 10:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.08.2009 10:38 von meyer.)
Beitrag: #11
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RE: Verkehrsflugzeugführer: Ort der sonstigen Leistung?
Kiharu schrieb:Kleine Zwischenfrage: Welche Lizenz hat denn der gute Mann?Habe ich gerade nicht auf dem Schirm, da das eigentlich nicht mein Fall ist und nur am Rande mitbetreut wird (Sohn von "richtigen" Mandanten). Dürfte aber die normale Verkehrspilotenlizenz sein, habe die Abkürzung nicht parat (derjenige hat auf jeden Fall mehrere 10 TEUR Ausbildungskosten gezahlt, bei denen noch die Frage ist, ob er die als WK abziehen kann. Sehe das ansonsten wie showbee, möglicherweise allerdings mit Steuerbefreiung, wenn der Auftraggeber gelistet sein sollte (hier wiederum bin ich mir noch nicht im Klaren). |
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04.08.2009, 12:02
Beitrag: #12
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RE: Verkehrsflugzeugführer: Ort der sonstigen Leistung?
Hi,
also Sölch/Ringleb gibt zu § 8 UStG nichts her. Man könnte die Steuerbefreiung aus dem Zweck der Vorschrift (Vorstufenbefreiung und Vermeidung hoher Vorsteuererstattungsansprüche) ableiten. Dann ein klarer Fall für eine verbindliche Auskunft, hilfsweise wären die Verträge und Abrechnungen des Piloten auch zivilrechtlich zu gestalten, dass er nicht am Ende auf der ust-lichen Mehrbelastung sitzen bleibt. Mfg showbee |
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