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Sofortmeldungen
09.02.2009, 14:24
Beitrag: #1
Sofortmeldungen
Ich muss meine Mandanten erziehen, weil es mit den Sofortmeldungen nicht klappt. Jetzt heißt es überall, dass ein Verstoss gegen die Meldepflicht mit einem Bußgeld in Höhe von 25.000 € gehndet werden könne. Aber wo stehen die 25.000 €? § 320 SGB VI spricht nur von 2500 €.
Bin etwas ratlos
frankts
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09.02.2009, 14:37
Beitrag: #2
Smile RE: Sofortmeldungen
Ich habe es gefunden - § 111 Abs. 1 Nr 2 i.Vm. Abs. SGB IV
Hoffentlich hat keiner unnötig gesucht.
frankts
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