Diskussion Erbschaftsteuerreform
|
05.12.2008, 18:35
Beitrag: #21
|
|||
|
|||
RE: Diskussion Erbschaftsteuerreform
showbee schrieb:Genauso kann man nun Unternehmer bzgl. Unternehmensnachfolge beraten.Nein, - das kann ich eben genau nicht, weil das Gesetz (nicht nur) eine Lücke hat, die durch rechtsfortbildung zu schließen sein wird. Und wenn das dann endlich mal der Fall ist, dann zeigt sich evtl, dass die Entscheidung falsch war. Das ist nicht das, was man einem Mandanten erzählt, der teure komplizierte Berechnungen anstellen lässt, was sein Unternehmensübergang nach altem und was nach neuem Recht kosten wird. Bei der Berechnung nach neuem Recht muss ich eine worst-case Berechnung anstellen, weil das Gesetz lückenhaft ist. Damit wäre es nach altem Recht billiger. Schließt man im Wege eines BMF-Schreibens aber die Lücke für den Mandanten "günstig", wäre die Übertragung nach neuem Recht billiger. Und daher rege ich mich auf, weil die Gesetzesmacher zu oberflächlich waren, um den Standart-Fall des Unternehmensübergangs soweit wie nötig zu regeln. Gruß, die Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
|||
05.12.2008, 22:53
Beitrag: #22
|
|||
|
|||
RE: Diskussion Erbschaftsteuerreform
Genau.
Wie kann ich ein Gesetz verabschieden, bei dem von vorneherein klar ist, dass es Streit geben wird?` Sowas kann ich nicht nachvollziehen. Und alleine die Lohnsummenregelung ist sowas von bedenklich! ----------------- LG Clematis |
|||
06.12.2008, 08:05
Beitrag: #23
|
|||
|
|||
RE: Diskussion Erbschaftsteuerreform
Hallo,
das komplette Gesetz ist nicht haltbar. Nehmt mal die Regelung mit der Übertragung von Immobilienvermögen innerhalb der Familie. Da sollen also Vermögensübertragungen nur dann steuerfrei gestellt werden, wenn der Erbe die Wohnimmobilie selbst nutzt, und zwar die nächsten 10 Jahre. Super Idee. Wenn ich also, aus welchen Gründen auch immer, daran gehindert bin diese Immobilie zu nutzen, oder wenn ich im Verlaufe des 10-Jahreszeitraums aufgefordert bin diese Immobilie nicht mehr zu nutzen (da vielen mir spontan ein halbes Dutzend gute Gründe ein), dann soll es nachträglich zu einer Besteuerung kommen? Mal abgesehen von den wirklich ganz alltäglichen Fällen im Leben. Ein Ehegatte gehört eine Immobilie in der er mit seinem anderen Ehegatten lebt. Per Testament fällt diese Immobilie zu gleichen Teilen auf 5 Kinder, die alle irgendwo in der Welt verstreut leben. Und nun? Müssen alle in das Haus einziehen? Man wollte auf Teufel komm raus ein Gesetz haben und hat nicht einmal ansatzweise darüber nachgedacht ob es nicht alternative Möglichkeiten gibt. Was hätte z.B. gegen eine pauschale Besteuerung gesprochen, wie sie in anderen Ländern durchaus üblich ist. Wertermittlung abzüglich Freibetrag = steuerlicher Vermögenswert. Darauf 15% Steuer und fertig ist. Wer bestimmte Vermögen freistellen will (z.B. das Familienhäuschen), der hätte eben einen entsprechend großen Freibetrag geschaffen mit der Folge, dass der größte Teil der Vermögensübertragungen in der Tat steuerfrei gewesen wären. Da braucht es keine Behaltens-, Verweil-, und Kontrollfristen. Was hätte dagegen gesprochen den österreichischen Weg zu gehen (und die sind nicht einmal Vorreiter) und die Erbschaftsteuer komplett abzuschaffen? Was hätte dagegen gesprochen die Erbschaftsteuer in die Einkommensteuer einfließen zu lassen. Die Idee ist weder absurd noch undurchführbar. Was hätte dagegen gesprochen die Erbschaftsteuer abzuschaffen und lediglich eine Art Abgeltungssteuer für Vermögensübertragungen unter Lebenden zu schaffen? Jedesmal, wenn ich email-Kontakt mit der CDU habe, dann bekomme ich ein politisches Statement mit drunter (wohl ein Textbaustein). "Die CDU ist die Partei der Mitte.......blablabla". Wenn ich mir alle Parteien ansehe, dann scheint die Mitte neuerdings sehr weit links zu liegen. Ich wusste nicht, dass es eine Kontinentalverschiebung bei den politischen Parteien gibt. Scheint aber so. Und der Drift geht nicht auseinander sondern enger zusammen - eben nach links in Richtung staatlich gelenkter Sozialismus. Um es einfach mal derb auszudrücken. Scheiße muss man beseitigen. Sie von links nach rechts zu drehen, an der Oberfläche antrocknen zu lassen und ein paar Blümchen drauf zu setzen oder sonst irgendwie eine Zierschleife drum zu machen ändert einfach nichts daran, dass es immer noch Scheiße ist. Das BVerfG hat gesagt es ist Scheiße und der Dorfverschönerungsverein der Parlamentarier Deutschlands hat dem ganzen nur ein anderes Kleidchen verpasst. Wo bitte ist denn die Reform? Reform heißt doch auch Änderung / Erneuerung. Mich erinnert das an "Bio". Nennt sich so und hält selten was es mit dem Namen impliziert. Gott bin ich froh, dass ich mit all dem Mist überhaupt nichts zu tun habe. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
|||
06.12.2008, 11:18
Beitrag: #24
|
|||
|
|||
RE: Diskussion Erbschaftsteuerreform
Hallo!
@Zaunkönig: ich finde deine Kritik bzgl. des EFH nur bedingt gut. Deine Idee mit pauschaler Besteuerung und hohen Freibeträgen hatten wir doch bis dato und es wurde für alles genutzt. Man muss sich eben vergegenwärtigen, dass auch die Schenkung alle 10 Jahre den FB auslöste und man so "sich gut gestalten konnte". Also musste eine genauere Lösung her und hier verstehe ich deine Kritik an der Lösung nicht. Steuerfrei soll verbleiben die Selbstnutzung, also die eigene Nutzung des Erben. Nicht begünstigt wird allein das Näheverhältnis zur Person. Wenn man eben ein Haus und eine riesen Familie in der Welt hat, muss man eben das Häuschen auf den dort lebenden durch Vorausvermächtnis übergehen lassen. Es gibt doch für alles eine Lösung. Zu den anderen Vorschlägen: ErbSt in ESt integrieren: technisch vertretbar und möglich. Hätte jedoch Verfassungsänderung bedurft wegen Art. 106 GG, die ErbSt wird dort neben der ESt genannt. Außerdem sind die Aufkommen völlig unterschiedlich geregelt (ESt = Gemeinsam, ErbSt = Land). Man hätte also antizipieren müssen, wieviel ESt auf die "Erbschaften" entfiele und das in Art. 106 III GG übernehmen müssen. Zur Erbfallsteuer: Dies würde zur völligen Negierung der Verhältnisse des Erben führen und dies würde wohl Art. 3 GG nicht erlauben. Es kann nicht die gleiche Steuer auf ein Erbschaft anfallen, die zum einen an den Nachbarn bzw. an den Ehegatten geht. Ehegatten & Familie sind nach Art. 6 GG zu priviligieren. Ansonsten: Es gab und gibt immer Gesetze, deren Lösung nie von vornherein klar war. Selbst das BGB von 1900 nach fast 10 Jahren Beratungen hielt viele Baustellen offen, die man nach den Motiven eindeutig einer "Klärung durch Wissenschaft und Rechtssprechung" vorbehielt, weil sich der Gesetzgeber hier nicht entscheiden wollte. Das ist und bleibt gerade heute legitim. Der Gesetzgeber ist nicht zum Idealgesetz verpflichtet, weil es auch faktisch in der Demokratie unmöglich ist. Zur Gestaltung: Gerade bei der Lohnsummenregelung hattet ihr doch hier schon selbst Gestaltungen vorgeschlagen: Gründung und Einbringung in GmbH. Die GmbH ist nach § 5a GmbHG schon zu 1 Euro erhältlich, also nicht wirklich teuer. Auch kann man immernoch gern zu Ltd., Sarl & Co. greifen. Möglich wäre auch "Leiharbeit" in einer Betriebsaufspaltung etc. Bzgl. der Gestaltung an sich: genau das ist doch das tgl. Brot eines Gestaltungsberaters. Zeigen dass das Gesetz keine Lösung bereit hält, suchen von Lösungsalternativen (dazu gibts in Kürze xxx Aufsätze in jeder Postille) und dann Alternativen vorschlagen. Der Mandant muss dafür bezahlen und sich was aussuchen, der Berater stellt die Risiken klar. Wenn man sich dann noch einen Anwalt ins Boot holt, kann man vielleicht die zivilrechtlichen Verträge so stricken, dass sie VOR Erbfall, aber NACH Klärung eines Problems wieder rückgängigmachbar sind. Ein Steuerberater sollte sich mE nie als reiner Buchhalter & JA Ersteller verstehen. Nun gut, ich wünsche euch allen ein schönes Wochenende, der showbee |
|||
06.12.2008, 11:31
Beitrag: #25
|
|||
|
|||
RE: Diskussion Erbschaftsteuerreform
Gut und schön, aber Fakt ist, daß es "Murks" ist.
Und extra die Gründung/Einbringung in eine GmbH ist ja wohl nicht ernst gemeint. Ist zwar alles nicht ganz mein Gebiet, aber das kann keine Lösung sein. Schließe mich @ ZK an, Gott sei Dank, hab ich nicht viel damit zu tun. :-) |
|||
07.12.2008, 00:45
Beitrag: #26
|
|||
|
|||
RE: Diskussion Erbschaftsteuerreform
Ich mache seit Wochen nichts anderes mehr.
Der Entwurf hängt mir gelinde gesagt zum Hals raus. Das Gesetz ist Murks, Mist, Scheisse, die noch dazu gut propagiert wurde. Beim Gespräch mit Freunden (die mit Steuerrecht nichts zu tun haben) habe ich mich gestern darüber ausgelassen. Sagt doch dann glatt einer zu mir: Hm, versteh ich nicht, die Freibeträge wurden doch fast verdoppelt? Gut und schön, was hab ich von einer Verdopplung der Freibeträge, wenn sich zeitgleich die Bemessungsgrundlage verdoppelt, und für alles weiter entfernt als Kind/Enkel sich auch nochdazu die Steuersätze erhöhen? ----------------- LG Clematis |
|||
08.12.2008, 16:41
Beitrag: #27
|
|||
|
|||
RE: Diskussion Erbschaftsteuerreform
Hallo,
drei ehemalige Verfassungsrichter haben sich, neben der Fraktion der FDP und einigen Vertreterverbänden (z.B. WP + Stb) gegen das Gesetz ausgesprochen und entsprechende Stellungnahmen bzw. sogar die Prüfung einer Verfassungsbeschwerde herausgegeben bzw. veranlasst. Die drei Verfassungsrichter haben dem Bundespräsidenten angeraten dieses Gesetz nicht zu unterzeichnen, da es so eklatante Verfassungsmängel hat, dass nicht minder als 3 Verfassungsrechte durch dieses Gesetz gebrochen werden. Sorry, aber das ErbStG ist der Versuch das Stahlgerüst des Eifelturms in der schiefen Bauweise des Turms zu Pisa aufzubauen und darzustellen. Allerdings muss mir der Stahl noch gezeigt werden, der diese Schieflage trägt. By the way: Was ist der Unterschied zwischen Sozialismus und Kapitalismus? Im Soziallismus werden die Unternehmen erst verstaatlicht und dann zu Grunde gerichtet - im Kapitalismus ist es umgekehrt! ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
|||
08.12.2008, 17:13
Beitrag: #28
|
|||
|
|||
RE: Diskussion Erbschaftsteuerreform
Du meinst: http://www.focus.de/finanzen/steuern/erb...54084.html
? Nur Kirchhof ist BVerfG-Richter aD! Kirchhof lamentiert immer über Freiheit. Das Eigentumsfreiheit und Berufsfreiheit von Steuergesetzen nicht tangiert werden, hat das BVerfG nunmehr festgestellt, nachdem Kirchhof Richter aD ist. Kirchhof ist mit einer vorgefestigten Einstellung zum Staat (möglichst liberal und frei) in das BVerfG gegangen und hat dann solche Hirnspinste wie den Halbteilungsgrundsatz aus dem Wort "zugleich" in Art. 14 GG erzaubert. Als Einziger plädiert er auch, dass aus der Vereinigungsfreiheit sich ein Grundrecht auf rechtsformneutrale Besteuerung ergebe. Es ist traurig mit anzusehen, wie ein guter Wissenschaftler erst Ideen hatte, diese dann versuchte zu untermauern und nachdem er in der Wissenschaft damit auf Granit biß nun unbeirrt wie Don Quichote weiterzieht. Kein Gesetz vergeht an dem nicht Kirchhof was mit Freiheitsgrundrechten findet. Zuletzt konnte man in seinem "Gesetz der Hydra, gebt den Bürgern ihren Staat zurück" lesen, was er vom Staat hält und denkt. Soziale Marktwirtschaft ist was anderes... Lang ist auf den Tross von Kirchhof aufgesprungen, nachdem sein Ziehvater Tipke sich zu sehr auf der Gegenspur der Gerechtigkeit bewegt hat. Ethik und Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit hat Tipke gegen Kirchhof ins Feld geführt. Er ist genauso wie Kirchhof zu einem "Unverbesserlichen" geworden, der nicht einsehen will, dass die Wahrheit womöglich in der Mitte zwischen Freiheit & Gleichheit liegt. Das absolut gleichbehandelnde Steuergesetz kann es nicht geben, genauso nicht wie die unbeirrbare Rücksicht auf freiheitsliebende Menschen. Zu guter letzt Herr Viskorf: Er wäre der einzige, dem man hier vertrauen könnte, da er am BFH genau mit der Materie arbeitet. Er ist aber Steuer- und nicht Verfassungsrichter. Der Bundespräsident täte nicht gut daran Polemikern und Technokraten zu folgen und Steuervermeidung durch Nichtsteuerbarkeit von Schenkungen in einer Übergangszeit Tür und Tor zu öffnen. |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste