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Unsitte 4/3 Rechnung
19.11.2008, 13:40
Beitrag: #11
RE: Unsitte 4/3 Rechnung
Also mir geht es wie @showbee. Es ist nunmal keine § 4 Abs. 3-Rechnung, also hat man das auch nicht so zu schreiben.
Alternativ zum Export kann man bei DATEV aber auch ein individuelles Deckblatt machen. Dauert 5 min und dann kann man sich sogar jedesmal den Export und das Umschreiben sparen.
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19.11.2008, 13:52
Beitrag: #12
RE: Unsitte 4/3 Rechnung
Jive schrieb:Autsch.. vor genau diesem Programm konnte ich mich bisher wunderbar drücken :-)

A)Bei kleinen bis mittleren V+V Sachverhalten ( kommt im übrigen auch ganz darauf an, wie die Belege vom Mandanten sortiert ankommen) bin ich per hand deutlich schneller, bzw erfasse die Positionen selber in einer Excel-Liste, die ich als Anlage zur Anlage V Überschreibe.

B)Das muss also schon eine wirklich umfangreiche V+V GEschichte sein, damit ich anfange zu buchen... und mit Verlaub da nehm ich dann statt dem Belegbuchen lieber Kanzlei Rewe, beschrifte mir die entsprechenden Privatkonten entsprechend und übertrage manuell.

Da bin ich einfach schneller...weil ich halt den kontenplan bei ESt-Belegbuchen nicht verinnerlicht habe... ein Teufelskreis Tongue

lg, Jive

A
bei kleinen sachverhalten macht das natürlich keinen oder nur bedingt sinn, da nutz ich auch excel mit verknüpfung ins ESt-Programm.

B
das wäre so garnicht mein fall. buchen nur auf privatkonten und kann daraus noch nicht mal eine ordentliche bzw ansehnliche auswertung ziehen. aber bitte, jeder jeck ist anders Smile

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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19.11.2008, 14:15
Beitrag: #13
RE: Unsitte 4/3 Rechnung
Taxman schrieb:als datev nutzer kann man statt kanzlei-rewe doch das programm/tool "ESt Belegbuchen" nehmen.

... gibt es aber nur im Mehrwertangebot.

..

LG, die Catja

___________________________________________

Signatur? ... verliehen...
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19.11.2008, 16:29
Beitrag: #14
RE: Unsitte 4/3 Rechnung
Wir haben Vermietungen auch schon über Fibu erfaßt, weil es umfangreich war. Am Jahresende die Kontensalden in die Anlage V (wurde bereits bei der Konteneinrichtung berücksichtigt) übertragen und schon war das Objekt steuerlich fertig.
frankts
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20.11.2008, 09:31
Beitrag: #15
RE: Unsitte 4/3 Rechnung
frankts schrieb:Wir haben Vermietungen auch schon über Fibu erfaßt, weil es umfangreich war. Am Jahresende die Kontensalden in die Anlage V (wurde bereits bei der Konteneinrichtung berücksichtigt) übertragen und schon war das Objekt steuerlich fertig.
frankts

Wir auch.Cool

Ciao Dragon
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20.11.2008, 10:12
Beitrag: #16
RE: Unsitte 4/3 Rechnung
hallo,

wir nutzen die Schnittstelle aus Rewe für den direkten Transport in die ESt. Mann kann aus der laufenden Fibu die ESt-Belegbuchungen machen, wenn man das Häckchen bei Buchungssatz setzt. Funktioniert super wenn man Mandanten hat die nur ein Konto besitzen und darüber sowohl Firma als auch V+V, Privat etc. laufen lassen. Einmal muss man sich hinsetzen und den Aufwand der Zuordnung betreiben aber dann hat man für Jahre Ruhe... Letztendlich ist es dann wie die Verknüpfung zu Anlagsoforterfassung.


Gruß T.D.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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20.11.2008, 13:19
Beitrag: #17
RE: Unsitte 4/3 Rechnung
zeigt mal wieder, was alles möglich ist Wink

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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