Hallo,
hatte letztens erst wieder einen kleineren Disput mit einem Kollegen. Wenn man für eine umfangreiche Vermietung und Verpachtung einer natürlichen Person sich entscheidet diese in ein Buchhaltungsprogramm "zu klimpern" um sich die Auswertung zu vereinfachen, ergibt sich unweigerlich das Problem (auch bei DATEV), dass dann über der "Überschussrechnung" nicht "Überschuss nach §§ 8, 9 ESt" sondern eben "Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG" steht. Einige Kollegen reichen den Schmarn tatsächlich so beim FA hinter der Anlage V ein. Ich find das nicht schön und bemühe mich immer mit Tippex. Bin ich nun Pedant oder Kleinlich?
Wenn ihr VuV bucht, wie macht ihr dass dann?
der showbee
ich buch die Zahlen ins Buchhaltungsprogramm, exportiere die Datei in Excel und verändere den Titel
Vorwitzig schrieb:ich buch die Zahlen ins Buchhaltungsprogramm, exportiere die Datei in Excel und verändere den Titel
keine schlechte Idee... geht bestimmt auch schnell.
showbee schrieb:... und bemühe mich immer mit Tippex. ...
Tipp-Ex geht ja schonmal überhaupt nicht. Besser ist "Nachbearbeiten in WORD" und Titel ändern in "Anlage zur Anlage V xyz"
Keaton schrieb:Tipp-Ex geht ja schonmal überhaupt nicht.
Naja, ich mache immer die komplette Überschrift weiss, kopiere den Salat dann nochmals und pappe dann alles hinter Anlage V. Aber ich glaube ich werd ein Freund des Excel-Exports. Habs eben ausprobiert. Es geht sogar direkt mit Word-Export.
Ich mache das auch mit der Weiterverarbeitung in Word.
Aber ich hoffe, für jede Anlage V einzeln
Wir müssen auf jede einzelne Anlage V bestehen, zum einen wegen des EW-Aktenzeichens, zum anderen muss seit neuestem auch die Rückseite jeder Anlage V eingeklimpert werden.....
showbee schrieb:Bin ich nun Pedant oder Kleinlich?
Naja, Steuerberater und Finanzbeamte sind und sollten m.E. Korintenka... äh Pedanten sein!
Gehört das nicht zum Berufsbild? *grins*
als datev nutzer kann man statt kanzlei-rewe doch das programm/tool "ESt Belegbuchen" nehmen.
es ist wesentlich angenehmer, auch wenn ein anderer bzw ungewohnter kontenplan dem ganzen zu grunde liegt.
wesentlicher vorteil, gerade bei mehreren vermietungsobjekten, man kann direkte zuordnungen der einzelnen objekte vornehmen bzw. auswerten und kann das ganze am ende direkt in die entsprechenden formulare im ESt-Programm übergeben.
Autsch.. vor genau diesem Programm konnte ich mich bisher wunderbar drücken :-)
Bei kleinen bis mittleren V+V Sachverhalten ( kommt im übrigen auch ganz darauf an, wie die Belege vom Mandanten sortiert ankommen) bin ich per hand deutlich schneller, bzw erfasse die Positionen selber in einer Excel-Liste, die ich als Anlage zur Anlage V Überschreibe.
Das muss also schon eine wirklich umfangreiche V+V GEschichte sein, damit ich anfange zu buchen... und mit Verlaub da nehm ich dann statt dem Belegbuchen lieber Kanzlei Rewe, beschrifte mir die entsprechenden Privatkonten entsprechend und übertrage manuell.
Da bin ich einfach schneller...weil ich halt den kontenplan bei ESt-Belegbuchen nicht verinnerlicht habe... ein Teufelskreis
lg, Jive