Irrtumsanfechtung im Steuerrecht
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09.06.2008, 21:18
Beitrag: #1
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Irrtumsanfechtung im Steuerrecht
Hallo, liebe Kolleginnen und Kollegen,
gibts im Steuerrecht eigentlich auch die allgemeine Irrtumgsanfechtung wie im BGB, wenn man sich bei der Abgabe einer Willenserklärung geirrt hat (Inhaltsirrtum, Erklärungsirrtum, Irrtum wegen arglistiger Täuschung)? z.B. irrtümliche Rücknahme eines Einspruchs Wenn ja, ist die Rechtsgrundlage dann §§ 119 ff. BGB? Beste Grüße Vorwitzig ![]() |
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09.06.2008, 21:30
Beitrag: #2
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RE: Irrtumsanfechtung im Steuerrecht
Ich hab schlichtweg keine Ahnung, denke aber, dass es das wenn dann nur für steuerlich nicht beratene StPfl gibt...?!
----------------- LG Clematis |
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09.06.2008, 21:59
Beitrag: #3
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RE: Irrtumsanfechtung im Steuerrecht
Vorwitzig schrieb:z.B. irrtümliche Rücknahme eines Einspruchs Mir jedenfalls nicht bekannt (aber das heißt da nichts) |
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10.06.2008, 13:42
Beitrag: #4
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RE: Irrtumsanfechtung im Steuerrecht
Hallo,
schau mal in diese Urteile: BFH-Urteil vom 11. Januar 1967 I 78/65, BStBl. III 1967, 208; BFH-Urteil vom 9. April 1975 I R 55/73, BStBl. II 1975, 616 Da ging es inhaltlich um die Irrtumsanfechtung einer steuerrechtlichen Willenserklärung. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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