09.06.2008, 21:18
Hallo, liebe Kolleginnen und Kollegen,
gibts im Steuerrecht eigentlich auch die allgemeine Irrtumgsanfechtung wie im BGB, wenn man sich bei der Abgabe einer Willenserklärung geirrt hat (Inhaltsirrtum, Erklärungsirrtum, Irrtum wegen arglistiger Täuschung)?
z.B. irrtümliche Rücknahme eines Einspruchs
Wenn ja, ist die Rechtsgrundlage dann §§ 119 ff. BGB?
gibts im Steuerrecht eigentlich auch die allgemeine Irrtumgsanfechtung wie im BGB, wenn man sich bei der Abgabe einer Willenserklärung geirrt hat (Inhaltsirrtum, Erklärungsirrtum, Irrtum wegen arglistiger Täuschung)?
z.B. irrtümliche Rücknahme eines Einspruchs
Wenn ja, ist die Rechtsgrundlage dann §§ 119 ff. BGB?