Steuerberater

Normale Version: Irrtumsanfechtung im Steuerrecht
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Hallo, liebe Kolleginnen und Kollegen,

gibts im Steuerrecht eigentlich auch die allgemeine Irrtumgsanfechtung wie im BGB, wenn man sich bei der Abgabe einer Willenserklärung geirrt hat (Inhaltsirrtum, Erklärungsirrtum, Irrtum wegen arglistiger Täuschung)?

z.B. irrtümliche Rücknahme eines Einspruchs

Wenn ja, ist die Rechtsgrundlage dann §§ 119 ff. BGB?
Ich hab schlichtweg keine Ahnung, denke aber, dass es das wenn dann nur für steuerlich nicht beratene StPfl gibt...?!
Vorwitzig schrieb:z.B. irrtümliche Rücknahme eines Einspruchs

Mir jedenfalls nicht bekannt (aber das heißt da nichts)
Hallo,

schau mal in diese Urteile:

BFH-Urteil vom 11. Januar 1967 I 78/65, BStBl. III 1967, 208; BFH-Urteil vom 9. April 1975 I R 55/73, BStBl. II 1975, 616


Da ging es inhaltlich um die Irrtumsanfechtung einer steuerrechtlichen Willenserklärung.
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