Verlustrücktrag
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29.04.2008, 09:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.04.2008 09:39 von Buchi.)
Beitrag: #1
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Verlustrücktrag
Hallo,
habe hier einen Verlustfeststellungsbescheid, in dem (automatisch) ein Verlust aus V+V aus 2007 in das Jahr 2008 vorgetragen wurde. Habe den § 10d Abs. 1 EStG jetzt schon einige Male durchgelesen und dachte eigentlich, dass ich ihn verstanden habe. Nach einem Telefonat eben mit dem FA wurde mir gesagt, dass der Verlustvortrag automatisch erfolgt und ich für einen Verlustrücktrag einen Antrag stellen müsste? Bin aber da genau gegenteiliger Meinung. Finde das sogar sehr eindeutig. Bin ich jetzt nicht mal mehr fähig einen einfachen Paragraphen zu lesen? Könnte mich vielleicht mal jemand aufbauen? :o) Gruß Buchi |
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29.04.2008, 10:08
Beitrag: #2
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RE: Verlustrücktrag
Das steht doch gleich im ersten Satz des 10d, dass ein Verlustrücktrag durchzuführen ist.
Lt. Abs. 1 Satz 4 ist nur auf Antrag des Stpfl. von einem Verlustrücktrag abzusehen. |
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29.04.2008, 10:10
Beitrag: #3
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RE: Verlustrücktrag
Versuche dich mal aufzubauen
Steht genauso drin, wie du es verstanden hast. LEdoglich auf Antrag ist davon abzusehen bzw. die Höhe des Rücktrages zu begrenzen. Ciao Dragon Ciao Dragon |
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29.04.2008, 10:21
Beitrag: #4
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RE: Verlustrücktrag
da ist nicht zufällig in einer automatisierten EStE ausversehen eine null im feld "antrag auf begrenzung verlustrücktrag"? manchmal machen ja computer die unsinnigsten sachen automatisch...
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29.04.2008, 11:42
Beitrag: #5
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RE: Verlustrücktrag
In der Erklärung ist keine Null. Habe ja auch angerufen und diese Aussage von der Sachberarbeiterin erhalten.
Danke übrigens fürs aufbauen (c: Gruß Buchi |
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