35a
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17.04.2008, 17:56
Beitrag: #1
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Es geht zwar um keine Beträge und es gibt auch keine klare gesetzl. Handhabung, aber ich wäre mal an Meinungen interessiert.
Eine WEG bekommt vom Heizkostenmessdienst die Abrechnung und den Ausweis der Kosten nach 35a. Nach der Heizkostenverordnung werden die Kosten, die für die Wartung der Zähler anfallen (bspw. 300,-), 50/50 psch. bzw. nach Vebrauch auf die einzelnen Mieter bzw. Eigentümer umgelegt. Soweit alles klar und richtig. Für die Zuordnung der Wartungskosten nach 35a wurde dies ebenso gehandhabt, was m.E. falsch ist, denn die handwerkl. Leistung ist an jedem Zähler in jeder Wg. gleich, egal wie hoch o. niedrig der Verbrauch war. Die 300,- müssten daher bei 30 Wg. je 10,- betragen. Da die Aufteilung aber nach Verbrauch vorgenommen wurde, hat einer 9,- und ein anderer 11,-. Viele Grüße |
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17.04.2008, 19:53
Beitrag: #2
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RE: 35a
Ich zweifle mal die Möglichkeit an, dass diese Kosten unter §35a fallen.
M.E. sind dies Kosten der Verwaltung (Ablesekosten). Finde aber nicht gleich die Grundlage meiner Auffassung, außer Rz.29 BMF vom 26.10.2007 mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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18.04.2008, 08:53
Beitrag: #3
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RE: 35a
Zitat:Die 300,- müssten daher bei 30 Wg. je 10,- betragen. Da die Aufteilung aber nach Verbrauch vorgenommen wurde, hat einer 9,- und ein anderer 11,-. Dann müsste man so auch bei den der Hausreinigung argumentieren etc. welche ja auch zuumeist nach dem qm-Schlüssel aufgeteilt werden. Ciao Dragon Ciao Dragon |
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18.04.2008, 09:20
Beitrag: #4
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RE: 35a
@H-C Die Verwaltung hat damit nichts zu tun. Die Heizkostenabrechnung macht ja der "Wärmelieferant". Der weist auch den Anteil für den 35a aus (Wartungskosten).
@Dragon Ich will ja die qm-Aufteilung (o. Wg. Aufteilung), nur mit der Verbrauchsaufteilung bin ich eben nicht einverstanden. |
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