17.04.2008, 17:56
Es geht zwar um keine Beträge und es gibt auch keine klare gesetzl. Handhabung, aber ich wäre mal an Meinungen interessiert.
Eine WEG bekommt vom Heizkostenmessdienst die Abrechnung und den Ausweis der Kosten nach 35a.
Nach der Heizkostenverordnung werden die Kosten, die für die Wartung der Zähler anfallen (bspw. 300,-), 50/50 psch. bzw. nach Vebrauch auf die einzelnen Mieter bzw. Eigentümer umgelegt.
Soweit alles klar und richtig.
Für die Zuordnung der Wartungskosten nach 35a wurde dies ebenso gehandhabt, was m.E. falsch ist, denn die handwerkl. Leistung ist an jedem Zähler in jeder Wg. gleich, egal wie hoch o. niedrig der Verbrauch war. Die 300,- müssten daher bei 30 Wg. je 10,- betragen. Da die Aufteilung aber nach Verbrauch vorgenommen wurde, hat einer 9,- und ein anderer 11,-.
Viele Grüße
Eine WEG bekommt vom Heizkostenmessdienst die Abrechnung und den Ausweis der Kosten nach 35a.
Nach der Heizkostenverordnung werden die Kosten, die für die Wartung der Zähler anfallen (bspw. 300,-), 50/50 psch. bzw. nach Vebrauch auf die einzelnen Mieter bzw. Eigentümer umgelegt.
Soweit alles klar und richtig.
Für die Zuordnung der Wartungskosten nach 35a wurde dies ebenso gehandhabt, was m.E. falsch ist, denn die handwerkl. Leistung ist an jedem Zähler in jeder Wg. gleich, egal wie hoch o. niedrig der Verbrauch war. Die 300,- müssten daher bei 30 Wg. je 10,- betragen. Da die Aufteilung aber nach Verbrauch vorgenommen wurde, hat einer 9,- und ein anderer 11,-.
Viele Grüße