Versorgungsleistungen und Abschreibung
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14.11.2017, 16:36
Beitrag: #1
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Versorgungsleistungen und Abschreibung
Mandant X hat einen Bauernhof samt einem Nebengebäude mit 1 Wohnung und 1 Ferienwohnung.
Im Jahr 2010 übergibt er alles an seinen Sohn Z gegen Versorgungsleistung von € 200 mtl. Z räumt ihm den Nießbrauch am Wohnhaus und an den beiden Wohnungen ein: Mietwohnung unentgeltlich, Ferienwohnung zu € 100 mtl. Soweit alles gut: X hat Mieteinnahmen, Abschreibungen € 1.000 p.a., € 1.200 Kosten für Nießbrauch sowie die übrigen Kosten in Zusammenhang mit der Vermietung. 2015 wird X alles lästig: Er verpachtet den Nießbrauch (an den beiden Wohnungen) an Z für € 500 mtl. (die bisherigen € 200 + € 100 entfallen ersatzlos). Ab 2016: Einnahme Versorgungsleistung: € 500 x 12 = 6.000 Werbungskosten: Abschreibung € 1.000 Überschuss: € 5.000 Irgendwas sträubt sich bei mir gegen die Kombination Versorgungsleistung und Abschreibung. Ist meine Berechnung richtig oder hab ich irgendwo ´nen Denkfehler? |
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22.11.2017, 11:52
Beitrag: #2
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RE: Versorgungsleistungen und Abschreibung
Hallo,
dein Gefühl täuscht dich nicht. M.E. ist der Ausgangspunkt falsch. X hätte keine Afa nehmen dürfen. Z ist Eigentümer des Gebäudes und erhält für die Einräumung des Nießbrauchs ein Entgelt. Diese 1.200,- sind bei ihm Einnahmen aus V+V und er hat die Afa nicht X. Daran ändert sich auch nichts durch die Einräumung des Nießbrauchs. So lese ich es jedenfalls aus dem Nießbraucherlass BMF v. 30.09.2013 TZ. 30 heraus. Den Fall 2016 sieht das FA gar nicht gerne s. TZ. 17 des Schreibens. LG Torsten „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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![]() tosch (07-12-2017) |
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