Gewerblichkeit
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10.02.2016, 16:45
Beitrag: #1
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Gewerblichkeit
Hallo,
eine Werbeagentur (§18 EStG) erbringt neben den Dienstleistungen noch Druckervermittlungen. Um einen Service an die Kundschaft zu bieten, werden derzeit die Druckleistungen mit fakturiert. Ich sehe hier das Problem der Gewerblichkeit. Nun kommt die Frage des Mdt. auf, ob er die Druckkosten 1zu1 als "Verauslagte Kosten" oder "Durchlaufender Posten" weitergeben kann ohne das diese Umsätze in die Gewerblichkeit fallen. Wie seht Ihr dies? |
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10.02.2016, 18:21
Beitrag: #2
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RE: Gewerblichkeit
Werbeagentur = Personengesellschaft? oder Einzelunternehmen?
Bei Einzelunternehmen ==> keine Abfärbetheorie! schönen Tag noch phönix |
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10.02.2016, 18:51
Beitrag: #3
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RE: Gewerblichkeit
Sorry.
GbR Personengesellschaft. |
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10.02.2016, 23:31
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.02.2016 23:32 von phönix.)
Beitrag: #4
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RE: Gewerblichkeit
Schwierig. Was schuldet die Werbeagentur gegenüber dem Kunden gemäß abgeschlossenen Verträgen? Fertige Produkte Druckerzeugnisse? Oder eher Ideen? Welche Tätigkeit steht im Mittelpunkt? Das ständige Neu-Designen /kreatives Neu-Texten des Werbematerials? Oder die Anpassung der immer wieder ähnlichen Plakate etc.? Ich würde versuchen, anhand der Rechtsprechung dazu Abgrenzungen zu entwickeln...
ich würde für die Druckaufträge lieber ein eigenes Unternehmen in die Welt setzen... schönen Tag noch phönix |
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