10.02.2016, 16:45
Hallo,
eine Werbeagentur (§18 EStG) erbringt neben den Dienstleistungen noch Druckervermittlungen. Um einen Service an die Kundschaft zu bieten, werden derzeit die Druckleistungen mit fakturiert.
Ich sehe hier das Problem der Gewerblichkeit.
Nun kommt die Frage des Mdt. auf, ob er die Druckkosten 1zu1 als "Verauslagte Kosten" oder "Durchlaufender Posten" weitergeben kann ohne das diese Umsätze in die Gewerblichkeit fallen.
Wie seht Ihr dies?
eine Werbeagentur (§18 EStG) erbringt neben den Dienstleistungen noch Druckervermittlungen. Um einen Service an die Kundschaft zu bieten, werden derzeit die Druckleistungen mit fakturiert.
Ich sehe hier das Problem der Gewerblichkeit.
Nun kommt die Frage des Mdt. auf, ob er die Druckkosten 1zu1 als "Verauslagte Kosten" oder "Durchlaufender Posten" weitergeben kann ohne das diese Umsätze in die Gewerblichkeit fallen.
Wie seht Ihr dies?