Messe
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10.02.2016, 16:00
Beitrag: #1
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Messe
Hallo
ein Mdt. hat eine Gründer und Erfinder - Messe veranstaltet und dafür Eintrittsgelder genommen. Wie ist hier die USt-Behandlung? Hintergrund sind diese Urteile: https://eventfaq.de/50112-urteile-zur-um...ttskarten/ Der Mdt. würde gerne 7% abrechnen. |
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10.02.2016, 18:23
Beitrag: #2
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RE: Messe
(10.02.2016 16:00)Effenhausen schrieb: Der Mdt. würde gerne 7% abrechnen. Unter welche Steuersatzbegünstigung des § 12 soll es denn fallen? schönen Tag noch phönix |
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10.02.2016, 18:52
Beitrag: #3
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RE: Messe
§ 12 Abs. 2 Nr. 7a UStG
da Musiker und Künstler als Aussteller dabei waren. |
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10.02.2016, 19:17
Beitrag: #4
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Messe
Hä? Wo soll denn die eigene Darbietung des Messeveranstalters sein? Schau mal Urt. vom 30.04.2014 - XI R 34/12, dass ist das Urteil zum verlinkten FG Urteil. Eine Messe kann mE nicht eine entsprechende Veranstaltung sein; auch eine Kunstverkaufsveranstaltung stellt bspw keine Ausstellung dar.
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10.02.2016, 21:03
Beitrag: #5
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RE: Messe
Danke, Ich bin absolut bei Dir.
Der Mandant hatte dieses Urteil dabei und wollte dies nun für sich anwenden. Daher kam ich jetzt ins Grüblen... Zitat:Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat nun (...) Fälle entschieden: |
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