Rente im Ausland
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30.08.2012, 18:25
Beitrag: #11
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RE: Rente im Ausland
Ist schon da. DANKE
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30.08.2012, 19:10
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.08.2012 19:52 von meyer.)
Beitrag: #12
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RE: Rente im Ausland
(30.08.2012 14:38)Opa schrieb: Dann ist der erwähnte Satz -> "Die Steuer gemäß § 50 (3) Satz 2 EStG wurde zu ihren Gunsten unter Berücksichtigung des Grundfreibetrages in Höhe v. 7.664,- nach dem Grundtarif ermittelt." <- aber sehr irreführend, um nicht zu sagen Quatsch.Quatsch ist es nicht, eher steuerchinesisch. Das soll wohl heißen, dass die 25% Mindestbesteuerung nicht angewendet wurde, sondern die stattdessen jetzt übliche Methode, da die günstiger ist. Die Angabe "Berücksichtigung Grundfreibetrag" ist in der Tat irreführend, gemeint ist, dass der Grundfreibetrag für die Berechnung der Steuer nach der Grundtabelle dem zvE hinzugerechnet wurde. Die 25% Mindestbesteuerung war, wenn ich mich recht erinnere, für EU-Sachverhalte nicht EU-konform. Wenn sonst keine Einkünfte vorliegen, würde der Rentner mit Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht allerdings besser fahren. |
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31.08.2012, 09:13
Beitrag: #13
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RE: Rente im Ausland
(30.08.2012 19:10)meyer schrieb: Die 25% Mindestbesteuerung war, wenn ich mich recht erinnere, für EU-Sachverhalte nicht EU-konform. so ist es... daraufhin wurde dann um einiges später die regelung mit dem um grundfreibetrag erhöhten einkommen kodifiziert. Ich hatte neulich auch noch ein paar altfälle abzuarbeiten, und habe da für die ganz alten Jahre nur die 25% bekommen. Mit Einspruch und der Verweis auf die entsprechenden Urteile ist die aktuelle Regelung aber in allen offenen Fällen anzuwenden. lg, Jive "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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31.08.2012, 09:27
Beitrag: #14
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RE: Rente im Ausland
Danke euch. So langsam sehe ich durch. Ist eben etwas, was für mich neu war, da ich mit "Ausländern" ja eigentlich nix zu tun hab. Hier ist es aber der Vater meiner Ärztin und Mandantin. So schließt sich der Kreis.
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