BGH zu StB Pflichten
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04.04.2012, 16:54
Beitrag: #1
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BGH zu StB Pflichten
Heute veröffentlicht:
Zitat:a) Erarbeitet ein Steuerberater mehrmals hintereinander für eine GmbH den steuerlichen Jahresabschluss oder die Erklärungen zu Körperschaftsteuern und Gewerbesteuern, so muss er auch in einem hierauf beschränkten Dauermandat die innerhalb seines Gegenstands liegenden Gestaltungsfragen, aus denen sich verdeckte Gewinnausschüttungen ergeben können, mit der Auftraggeberin erörtern und auf das Risiko und seine Größe hinweisen. Immer hübsch dokumentieren... http://lexetius.com/2012,872 |
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04.04.2012, 21:21
Beitrag: #2
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RE: BGH zu StB Pflichten
M.a.W. reden ist Gold und schont die Haftpflichtversicherung
"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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05.04.2012, 07:49
Beitrag: #3
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RE: BGH zu StB Pflichten
Hallo,
Das ist nur konsequent, da im Fall des Falles der Insolvenzverwalter genau an so einem Punkt anknüpft, damit sein Honorar auch schön gesichert ist. Der Wind aus dieser Richtung wird ohnehhin zunehmend stürmischer. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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