Steuerberater

Normale Version: BGH zu StB Pflichten
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Heute veröffentlicht:

Zitat:a) Erarbeitet ein Steuerberater mehrmals hintereinander für eine GmbH den steuerlichen Jahresabschluss oder die Erklärungen zu Körperschaftsteuern und Gewerbesteuern, so muss er auch in einem hierauf beschränkten Dauermandat die innerhalb seines Gegenstands liegenden Gestaltungsfragen, aus denen sich verdeckte Gewinnausschüttungen ergeben können, mit der Auftraggeberin erörtern und auf das Risiko und seine Größe hinweisen.

Immer hübsch dokumentieren...

http://lexetius.com/2012,872
M.a.W. reden ist Gold und schont die Haftpflichtversicherung Wink
Hallo,

Das ist nur konsequent, da im Fall des Falles der Insolvenzverwalter genau an so einem Punkt anknüpft, damit sein Honorar auch schön gesichert ist.

Der Wind aus dieser Richtung wird ohnehhin zunehmend stürmischer.
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