"Vergessenes" Forderungskonto bei einer GmbH
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24.08.2011, 12:59
Beitrag: #1
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"Vergessenes" Forderungskonto bei einer GmbH
Schön, wenn man neue Fälle übernimmt.
Sachverhalt: Die GmbH hat ein Forderungskonto in Höhe von 14.500,00 ¤ in der Bilanz stehen. Die Forderung bestand gegenüber der eigenen GmbH & Co. KG, die praktischerweise 2008 aus dem HR gelöscht wurde. Dort war es im Bereich der variablen Kapitalkonten angelegt und wurde im letzten Abschluss der KG wundersam ausgebucht.... Okay, ich bearbeite jetzt 2010 der GmbH und könnte meinen Vorgängerkollegen #&§$%$#&, aber egal, das Konto muss auf jeden Fall raus. Umsatzsteuerlich sehe ich kein Problem, da sicher Saldo nachweislich aus einer Einlage und ein paar Gewinnanteilen zusammensetzt. Jetzt suche ich die eleganteste Lösung, das Ding loszuwerden, ohne Finanzamt, Bank und sonstwen draufzustoßen.... Hat jemand eine bessere Idee als das einfach über Forderungsverluste rauszukicken? Verluste aus Beteiligungen fände ich jetzt halt arg offensichtlich.... Ad hoc, ad loc and quid pro quo! So little time, so much to know! |
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24.08.2011, 13:25
Beitrag: #2
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RE: "Vergessenes" Forderungskonto bei einer GmbH
höfner501 schrieb:Hat jemand eine bessere Idee als das einfach über Forderungsverluste rauszukicken?Klar: Gesellschafter begleicht die Forderung! ![]() und jetzt ganz schnell weg hier ... |
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24.08.2011, 14:33
Beitrag: #3
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RE: "Vergessenes" Forderungskonto bei einer GmbH
OMG, es wird noch schlimmer. Das sind die GmbH-Anteilszahlungen der damaligen Gesellschafter. Die haben das Geld aus der GmbH & Co. KG genommen und der Vorberater nicht entsprechend verbucht. Somit sind es eigentlich Forderungen gegen die ehemaligen Gesellschafter, die es auch schon lange nicht mehr in der GmbH gibt. Aber gebucht über die KG....
Ich überlege gerade ernsthaft, ob ich die Forderung nicht dem jetzigen Gesellschafter aufbrumme und fertig.... Ad hoc, ad loc and quid pro quo! So little time, so much to know! |
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24.08.2011, 17:23
Beitrag: #4
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RE: "Vergessenes" Forderungskonto bei einer GmbH
GmbH-Anteilszahlungen? Was darf ich denn darunter verstehen? Die ausstehenden Einlagen auf das Stammkapital der vorliegenden GmbH?
"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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25.08.2011, 08:04
Beitrag: #5
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RE: "Vergessenes" Forderungskonto bei einer GmbH
Hallo Taxmann, soweit ich das bislang recherchieren konnte (die Jahre 1975 bzw. 1985 sind halt nicht mehr da) sind das die zu zahlenden/gezahlten Einlagen. Die Verwaltungs-GmbH hatte damals kein Konto. Möglicherweise wurde das Geld auf das KG-Konto eingezahlt.... das wäre wohl plausibel warum es dann Verb. gg. GmbH war.... Aber ich wühle mich noch weiter.... insbesondere wie der Großteil des KG-Verbindlichkeitenkontos aufgelöst wurde.... wenn ich das finde ist viel gewonnen.
Ad hoc, ad loc and quid pro quo! So little time, so much to know! |
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25.08.2011, 10:48
Beitrag: #6
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RE: "Vergessenes" Forderungskonto bei einer GmbH
Sachstandsaktualisierung:
Bei der KG wurde eine BP durchgeführt mit dem Ergebnis, dass die GmbH noch 13.800 ¤ an USt an die KG zahlen muss. Natürlich wurde das Geld nicht von der GmbH gezahlt, sondern die KG verrechnete das mit dem Verrechnungskonto. Da im Zeitpunkt der Zahlung der Schuld die KG vermögenlos war, übernahm die GmbH die Zahlung der Schuld. Dies wurde in den mir vorliegenden KG-Unterlagen nicht mehr nachvollzogen. Letztlich stimmt aber der Saldo der GmbH. Ausgehend von der Buchungszeitabläufe bestünde die Forderung jetzt tatsächlich aus: 13.800 ¤ USt-Zahlung aus der BP (GmbH für KG) und ca. 800 ¤ Altbestand, Gewinnvorträge. Die 13.800 ¤ musste die GmbH vermutlich zahlen, weil sie eben Komplementärin war und für den Betrag haftete. Sonstiges Kapital war bei der KG nicht mehr vorhanden. Damit wären wir tatsächlich bei der Konfusion angelangt, dass die GmbH jetzt Forderungen gegen sich selbst ausbuchen muss. Aufgrund der Verrechnungsreihenfolge (zuerst saldieren beide wirksam, bevor die GmbH in Haftung genommen wird), sehe ich keine Probleme mehr. Zumindest weniger als vorher. Ad hoc, ad loc and quid pro quo! So little time, so much to know! |
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