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R�ckdeckungsversicherung bei VGA-Pensionszusage
17.08.2011, 16:36
Beitrag: #1
R�ckdeckungsversicherung bei VGA-Pensionszusage
Ich habe folgenden Fall:

Die Ehefrau eines Ges-GF ist ebenfalls bei der GmbH angestellt.
Eine BP stellte fest, dass die Pensionszusage an diese Ehefrau zu 70% als vga anzusehen ist. Soweit ist das ganze klar.

Allerdings ist diese Zusage komplett durch eine R�ckdeckung abgesichert. Darf/muss ich die Ertr�ge aus der Erh�hung der R�ckdeckung da gegenrechnen? Das w�rde mir nat�rlich gefallen, aber irgendwie sagt mir mein Bauchgef�hl, dass das nur ein Wunsch bleiben wird. In meiner Literatur habe ich dazu noch nichts gefunden...

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17.08.2011, 20:50
Beitrag: #2
RE: R�ckdeckungsversicherung bei VGA-Pensionszusage
Zitat:OFD Chemnitz 9.8.1999 S 2742 – 68/4 – St 33 - DStR 1999, 1696

Verf�gung betr. steuerliche Behandlung der Aufwendungen f�r eine R�ckdeckungsversicherung bei Nichtanerkennung der Pensionszusage

Hat eine Kapitalgesellschaft neben einer Pensionsverpflichtung gegen�ber ihrem Gesellschafter-Gesch�ftsf�hrer eine R�ckdeckungsversicherung bei einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen, so sind der Versicherungsanspruch und die Pensionsverpflichtung (Pensionsr�ckstellung) in der Steuerbilanz getrennt zu bilanzieren (Grundsatz der Einzelbewertung gem�� � 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB, Verrechnungsverbot i. S. des � 246 Abs. 2 HGB; s. a. R 41 Abs. 24 EStR 1998).

Zweck der R�ckdeckungsversicherung ist die Absicherung des finanziellen Risikos der Pensionszusage. Die Versicherung soll die Liquidit�t der Gesellschaft beim Anfall von Pensionszahlungen sichern. Versicherungsnehmerin und Bezugsberechtigte ist die Kapitalgesellschaft, nicht der Beg�nstigte der Pensionszusage.

Liegt eine zivilrechtliche wirksame Pensionszusage vor, ist es f�r die Beurteilung der R�ckdeckungsversicherung unerheblich, ob die Pensionszusage steuerlich anerkannt oder ggf. ganz oder teilweise als verdeckte Gewinnaussch�ttung qualifiziert wird. Die Gesellschaft tr�gt auf jeden Fall das finanzielle Risiko. Die Absicherung dieses Risikos durch Abschlu� einer R�ckdeckungsversicherung liegt somit grunds�tzlich im betrieblichen Interesse (s. a. BFH v. 5. 6. 1962, BStBl. III S. 416, und v. 4. 4. 1963, HFR S. 298).

Die R�ckdeckungsversicherung teilt nicht das Schicksal der Pensionszusage. Die Aufwendungen f�r seine solche Versicherung sind grunds�tzlich betrieblich veranla�t und nicht in eine etwaige verdeckte Gewinnaussch�ttung wegen Nichtanerkennung der Pensionszusage einzubeziehen. Die Anspr�che aus der R�ckdeckungsversicherung haben ebenfalls keine Auswirkung auf die H�he einer etwaigen verdeckten Gewinnaussch�ttung.
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18.08.2011, 14:24
Beitrag: #3
RE: R�ckdeckungsversicherung bei VGA-Pensionszusage
Danke, wie immer... ich frag mich ehrlich wo du immer die Fundstellen auftreibst....

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18.08.2011, 19:31
Beitrag: #4
RE: R�ckdeckungsversicherung bei VGA-Pensionszusage
Beck & Juris
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