Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung?
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14.03.2011, 09:25
Beitrag: #11
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RE: Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung?
meyer schrieb:Vieleicht kann @dragon erst einmal darstellen, wo das vermeintliche Guthaben herkommen soll, bevor hier weiter spekuliert wird ... Entschuldigt, dass ich erst jetzt antworte. Unsere Mdtin will sich wohl nur steuererlich machen. Einen Vorsatz könnte ich bei Ihr bei aller "Liebe" nicht sehen, da steuerlich vollkommen unbedarft. Außerdem scheinen da noch so einige gesundheitliche (psychisch labil (Achtung: meine Einschätzung)) Probleme vorliegen. Das Guthaben (zumindest 2002) würde aus der zuviel einbehaltenen Lohnsteuer resultieren. Lohnsteuerabzug für (geschätzt) 11 Monate und letzlich einen Monat Krankengeld von der Krankenkasse. In 2003 wurde für ca. 9 Monate Lohnsteuer einbehalten und 3 Monate lang Krankengeld bezogen. Da jeden Monat die LSt so eingezogen als würde das Gehalt das komplette Jahr bezogen, ergibt sich somit ein kleine Überzahlung, welche der Progressionsvorbehalt nicht aufzehrt. Mir schwebte da eben auch dieses BFH-Urteil im Hinterkopf, dass selbst wenn man eine gewollte Hinterziehung konstruieren würde, es eine Erstattung nicht geben würde. Danke für Eure Rückmeldungen. Ciao Dragon |
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14.03.2011, 18:20
Beitrag: #12
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RE: Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung?
Zitat:Mir schwebte da eben auch dieses BFH-Urteil im Hinterkopf, dass selbst wenn man eine gewollte Hinterziehung konstruieren würde, es eine Erstattung nicht geben würde. Im Ergebnis stimmen wir überein, aber eine kleine Verbesserung gibts noch: Die Frage, ob Hinterziehung vorliegt oder nicht, entscheidet sich bereits bei der Tatsache, dass es Erstattungen geben würde. Man sagt nicht, die Frau hat hinterzogen aber sie bekommt keine Erstattung. Sondern: Die Frau hat gar gar nicht hinterzogen, da bei Veranlagungen Erstattung rausgekommen wären. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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