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Änderung aufgrund Riester
08.03.2010, 10:30
Beitrag: #11
RE: Änderung aufgrund Riester
Zitat:Wow, das war deutlich
Hilft aber mir nicht weiter.

Zitat:RdV gibts 1. erst bei Einspruch (und dieser lag in deinem Fall noch gar nicht vor)
Und ob. Ich habe in mehreren Fällen Einspruch eingelegt, mit der Bitte um RdV, weil die Bescheinigung noch nicht vorliegt: --> RdV abgelehnt.

Und nun erklär mir mal, was (außer einer Klage) ich noch für Möglichkeiten habe.


weiterer Fall:
Zitat:Was ist so schwer daran, die Erklärung mit der ausgefüllten Anlage AV und einem Anschreiben abzugeben, in dem Du den Sachverhalt schilderst, darauf hinweist, dass die Anbieterbescheinigung noch nicht vorliegt und du um eine Festsetzung unter VdN bittest?
Wenn die (gerade bei neuen) Mandanten die Frage nach der Riester Rente verneinen (weil sie es oftmals nicht wissen(s.o. öffentl. Dienst)), --> was soll ich machen wenn ich die Unterlagen erst im Folgejahr zufällig finde.

Es fehlt hier eindeutig eine Regelung, ähnlich wie bei den VL, einen Bescheid nachträglich aufgrund der Bescheinigung zu ändern. Eine VL kann man auch nach 2 Jahren nachreichen und der Bescheid wird mit Festsetzung der VWL geändert. Mir war als hätte ich gelesen, daß die Bescheinigung ab 2010 auch elektronisch gemeldet wird und daraufhin der Steuerbescheid geändert werden könnte. Aber ich war mir nicht sicher, daher die Nachfrage.

Werde ich eben weiterhin, wie ich jetzt bereits begonnen habe, gegen jeden Bescheid Einspruch aufgrund einer eventuellen Riester Besch. einlegen und auf Zeit spielen um sie eventuell später noch (zumindest vielleicht in einigen Fällen) gewährt zu bekommen.
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08.03.2010, 11:19
Beitrag: #12
RE: Änderung aufgrund Riester
Sorry Opa, nur weil das Finanzamt die Regelungen der AO kennt und anwendet und Du falsche Anträge stellst und/oder Deine Mitglieder nicht wissen, ob sie eine Riestervertrag haben, kannst Du den schwarzen Peter nicht dem Finanzamt zuschieben.

Daher nochmal für Dich:
1. RdV geht nicht, da die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorliegen. Lies den § 363 AO durch!
2. Du hast einen Antrag auf Festsetzung unter VdN entweder im Rahmen der Veranlagung zu stellen oder im Einspruch. Wenn Du das nicht weisst, ist das nicht das Problem des FA. Die Sachbearbeiter werden nicht dafür bezahlt Beratung für LoHis oder Stb. zu machen.

3.
Zitat:Und nun erklär mir mal, was (außer einer Klage) ich noch für Möglichkeiten habe.
Das Finanzamt bitten einen VdN aufzunehmen!!!!
4.
Zitat:Es fehlt hier eindeutig eine Regelung, ähnlich wie bei den VL, einen Bescheid nachträglich aufgrund der Bescheinigung zu ändern
Nö fehlt es nicht. Die VL werden in einem gesonderten Verwaltungsakt festgesetzt. Haben somit mit der Steuerfestsetzung rein gar nichts zu tun. Der Sonderausgabenabzug ist aber Bestandteil der Steuerfestsetzung. Du vergleichst hier Äpfel mit Birnen.
5.
Zitat:Werde ich eben weiterhin, wie ich jetzt bereits begonnen habe, gegen jeden Bescheid Einspruch aufgrund einer eventuellen Riester Besch. einlegen und auf Zeit spielen um sie eventuell später noch (zumindest vielleicht in einigen Fällen) gewährt zu bekommen.

Und warum beantragst du nicht die Aufnahme des VdN statt dich hier aufzuregen?

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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08.03.2010, 11:52
Beitrag: #13
RE: Änderung aufgrund Riester
Kannst oder willst du mich nicht verstehen?

Zitat:Und warum beantragst du nicht die Aufnahme des VdN statt dich hier aufzuregen?
Ich reg mich auch weiterhin darüber auf, weil eben diese (VdN) auch abgelehnt werden.


Zitat:Sorry Opa, nur weil das Finanzamt die Regelungen der AO kennt und anwendet und Du falsche Anträge stellst und/oder Deine Mitglieder nicht wissen, ob sie eine Riestervertrag haben, kannst Du den schwarzen Peter nicht dem Finanzamt zuschieben.
Erstens schieb ich nicht dem FA den schwarzen Peter zu, sondern dem Gesetzgeber, der so ein undurchdachten Sch... verzapft hat, und zweitens, das ich blöd bin und falsche Anträge stelle. Danke! solche Kommentare brauch ich noch.


Zitat:Die Sachbearbeiter werden nicht dafür bezahlt Beratung für LoHis oder Stb. zu machen.
Hat keiner verlangt. Und das sie das oft nicht können, hab ich auch schon gemerkt.

Und jetzt bin ich vorerst hier weg.
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08.03.2010, 11:58
Beitrag: #14
RE: Änderung aufgrund Riester
Und jetzt atme tief durch, zähl bis drei und denk an den Spruch, den Du mir nach deinem Urlaub vorm Latz geknallt hast. Big Grin

Du kannst hier nicht erwarten, dass jemand deinen Unmut versteht, wenn du nur den halben SV schilderst und nur deinem Ärger Luft machen willst.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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08.03.2010, 12:01 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.03.2010 12:01 von Opa.)
Beitrag: #15
RE: Änderung aufgrund Riester
Ich weiß zwar nicht mehr, welcher das gewesen sein soll. Aber das ist mir jetzt auch erstmal egal.

Ich brauch erstmal ne Pause.
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25.03.2010, 17:47
Beitrag: #16
RE: Änderung aufgrund Riester
Habe mit der Erklärung gleichzeitig um VdN gebeten wegen Riester-Nachweis.

Antwort des FA:

Zitat:Die Neuregelung des Bürgerentlastungsgesetzes vom 16.07.2009 greift in Ihrem Fall, da die Gesetzesänderung erstmals für nach dem 31.12.2006 angelegte vermögenswirksame Leistungen gilt, d.h. die alte Antragsfrist von 2 Jahren gilt nicht.
Eine Festsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung ist somit nicht notwendig.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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26.03.2010, 09:56
Beitrag: #17
RE: Änderung aufgrund Riester
??? Was hat Riester mit VWL zu tun ???
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26.03.2010, 10:21
Beitrag: #18
RE: Änderung aufgrund Riester
Opa schrieb:??? Was hat Riester mit VWL zu tun ???

Frag ich mich auch.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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