�129 AO
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29.06.2007, 11:47
Beitrag: #1
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�129 AO
Hallo Forumsuser,
folgender Sachverhalt: verheiratetes Ehepaar, Mann hat kleine Firma EK �15, Frau hat EK nach �19. Wurde alles korrekt erkl�rt, nun kommt der Bescheid. Da wurden doch tats�chlich die kompletten EK �19 der Ehefrau vergessen. Meiner Ansicht nach ist ber Bescheid noch bis zum Ablauf der Festsetzungsverj�hrung �nderbar. Gr�sse Steve |
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29.06.2007, 12:53
Beitrag: #2
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RE: �129 AO
sehe ich auch so
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30.06.2007, 08:28
Beitrag: #3
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RE: �129 AO
Petz schrieb:sehe ich auch soIch stimme hier zu ! |
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30.06.2007, 08:52
Beitrag: #4
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RE: �129 AO
Seh ich auch so.
Hatte mal einen �hnlichen Fall, Ehefrau Verlust � 18, Ehemann EK � 19. Alles richtig erkl�rt. FA hat aber den Verlust als 18er Eink�nften UND als 15er Eink�nften angesetzt, also doppelt. Haben die aber nie bemerkt.... ----------------- LG Clematis |
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30.06.2007, 09:46
Beitrag: #5
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RE: �129 AO
Wenn das Ding einmal durch ist, ist es durch. Solche Sachen (Progressionsleistungen/Eink�nfte vergessen, Zahlendreher usw.) werden nach meiner Erfahrung im Nachhinein sehr selten gefunden und korrigiert.
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08.12.2010, 15:36
Beitrag: #6
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RE: �129 AO
ich h�nge mich mal an diesen alten thread dran, mit folgendem sachverhalt:
in der ESt-Erkl�rung 08 wurden "versehentlich" Beitr�ge zu einer unzweifelhaften R�rup-Rente im Mantelbogen in Zeile 74 statt richtigerweise in Zeile 64 eingetragen. der bescheid ist bestandskr�ftig und nicht mehr "offen". Ist hier � 129 AO anwendbar? danke f�r Infos im Voraus. "Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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08.12.2010, 16:34
Beitrag: #7
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RE: �129 AO
m.E. Nein
FA hat den fachlichen Fehler vom Mandanten �bernommen. |
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08.12.2010, 16:38
Beitrag: #8
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RE: �129 AO
Da stehen die Chancen wahrscheinlich eher schlecht, jedenfalls w�rde ich als FA sagen, dass da eine fehlerhafte rechtlichen Beurteilung nicht ausgeschlossen ist.
Aber: In so einem Fall macht Versuch kluch, vielleicht haben Sie Gl�ck. Ich w�rde anf�hren, dass sich aus den eingereichten Unterlagen ergab (Bescheinigung der Versicherung) dass es sich um eine R�rup-Rente handelt und somit f�r das FA erkennbar gewesen gewesen w�re, dass lediglich ein Eingabefehler vorliegt. Immerhin kann eine Rurup-Rente erst seit 2005 abgeschlossen werden und bei Zeile 64 steht explizit dabei, dass ein Abzug von Beitr�gen f�r "Neuvertr�ge" dort nicht m�glich ist. |
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08.12.2010, 17:09
Beitrag: #9
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RE: �129 AO
Wurde nicht die Bescheinigung der Vers. miteingereicht? Bei uns wird die vom FA immer angefordert.
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08.12.2010, 17:26
Beitrag: #10
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RE: �129 AO
@ Opa
ja so in etwa hab ich mir das auch gedacht ![]() @meyer versuchen werde ich es wohl mal. @ limo das ist eine der erkl�rungen, die durchgewunken werden. "Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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